Kategorie: Rechtsschutz

Küche Feuer

Spezialstrafrecht

Hotelbrand in Schneizlreuth rüttelt wach

Der Hotelbrand im Oberbayrischen Schneizlreuth am 23. Mai 2015 mit sechs Todesopfern und weiteren acht Schwerverletzten sorgt landesweit für Bestürzung und Mitgefühl für die Angehörigen. Die Ermittlungen zur Brandursache verdichten sich auf einen technischen Defekt an der elektrischen Anlage im ersten Stock. (Quelle: Traunsteiner Tagblatt)

Die Staatsanwaltschaft Traunstein wurde eingeschaltet und mit den Ermittlungen beauftragt. Vermutungen liegen nahe, dass der Betreiber/Eigentümer seine Überprüfungspflichten für die elektrischen Anlagen nicht wahrgenommen hat (siehe auch Artikel „Brandherd elektrische Anlagen“). Daneben bleibt offen, ob alle feuerpolizeilichen Vorschriften, wie etwa das Freihalten von Fluchtwegen oder Brandschutzvorschriften, eingehalten wurden.

 

Spezial-Straf-Rechtsschutz greift

Die Folge: Der Verdacht einer strafbaren Handlung (fahrlässigen Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung) besteht. Die Strafverfolgungsbehörden müssen umgehend jedem Vorwurf nachgehen.

Für den Hotelier bedeutet das: Bei solchen Vorwürfen benötigt er den richtigen Anwalt und Rechtsschutz, um noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einzugreifen. Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz für die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen
  • Den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt
  • Gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind

 

Fritz & Fritz als Ihr Experte für optimiertes Risiko- und Versicherungsmanagement im Hotel – und Gastronomiebetrieb berät Sie umfassend, wie Sie sich und Ihren Betrieb schützen können! Exklusiv für die Gastronomie und das Hotelgewerbe haben wir günstige Sonderkonditionen für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

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Sicherheit Rechtsversicherung

Rechtsschutz: Unser Partner Auxilia gewinnt Test

Immer mehr Deutsche entscheiden sich für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Anbieter gibt es genug, doch wo findet der Verbraucher transparente Leistungen zu angemessenen Preisen? Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat 15 Rechtsschutzversicherer genauer untersucht.

Gesamt-Testsieger wurde dabei unser Rahmenvertrags-Partner AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG: „Die AUXILIA punktete dabei mit guten und sehr guten Ergebnissen über alle Testkategorien hinweg.“  Die Ergebnisse der Studie sind auf der Homepage der DtGV nachzulesen.

Produktlösung: Hotel-Rechtsschutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Hotel-Rechtsschutz.

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Versicherungsvertreter Hotelversicherung

Professionelles Forderungsmanagement

Viele Hoteliers kennen die Situation: Kunden haben übernachtet, im Restaurant gegessen und den Wellnessbereich ausgiebig genutzt, wollen aber nun nicht zahlen. Es beginnt eine zeitraubende und unangenehme Mahnarbeit.

Durch ein professionelles Forderungsmanagement können diese Forderungen schneller und mit höherer Erfolgsquote realisiert werden. Ein Inkasso-Rechtsschutz bietet Ihnen Schutz für die Inkassotätigkeiten einschließlich der Adressermittlung und des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) aller fälligen und unstreitigen in Deutschland entstandenen Forderungen.

Der Inkasso-Rechtsschutz ist mehr als eine Serviceleistung:

  • Adressermittlung säumiger Kunden durch das Inkassounternehmen
  • Übernahme des Kostenrisikos inklusive. Mahnbescheid
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Unbegrenzte Stückzahl
  • Alle Forderungen bis 25.000,– € (keine Mindesthöhe)
  • Übernahme vorvertraglicher Forderungen (maximal ein Jahr vor Abschluss des Versicherungsvertrages)
  • Bonitätsauskunft über Privatpersonen vor Annahme eines Auftrages / Mandates ab einer Rechnungshöhe von 3.000,– €.

Vorteile für Sie:

  • Hohe Erfolgsquote – Reduzierung Ihrer Außenstände und Ausfälle
  • Reduzierung lästiger Verwaltungsarbeit
  • Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten
  • Freie Entscheidung, welche und wie viele Forderungen Sie zur Beitreibung einreichen
  • Komfortabel – Einreichung der Fälle per Fax, Post oder E-Mail
  • Transparenz – auf Wunsch verfolgen Sie jeden Bearbeitungsschritt via Internet
  • Bei einer erfolglosen Betreibung übernimmt die Versicherung die Kosten
  • keine Erfolgsprovision, keine Bearbeitungsgebühr, keine Fallpauschalen
  • Inkasso-Rechtsschutz

Interesse? Sprechen Sie uns an.

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