Kategorie: Versicherungsverträge

Corona-Baustelle: Kunden

Reiserücktrittsversicherung inklusive Coronaschutz: Ihre Gäste sind unsicher, ob sie bei Ihnen übernachten können? Sie fürchten eine Coronainfektion und damit verbundene Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise?

Wir haben eine Lösung: Bieten Sie bei Ihrer Buchung eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz an! Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Integrieren Sie einfach folgenden Link in Ihren Buchungsprozess und bieten Sie Ihren Kunden die größtmögliche Sicherheit!

Mitarbeiter Gastro Mitarbeiterbindung

Corona-Baustelle: Mitarbeiter

Jedem Unternehmer ist klar: Nur motivierte Mitarbeiter sichern den Unternehmenserfolg. Deshalb bleibt auch während der Coronazeit die Bindung von guten Mitarbeitern ein wichtiger Impuls. Geeignete Maßnahmen dafür gibt es mit der Betriebsrente oder Sachlohnvergütungen viele, die motivieren, ohne das Gehaltsgefüge zu sprengen.

Aktuell besonders interessant: Die betriebliche Krankenversicherung (kurz bKv). Mitarbeiter wünschen sich von modernen Unternehmen heute nicht nur ein leistungsgerechtes Gehalt oder Mitspracherecht und flexible Arbeitszeiten. Fast 70 Prozent honorieren Vorsorge durch den Arbeitgeber mit Loyalität und höherer Produktivität.
Ein Tag Arbeitsausfall kostet im Gastgewerbe im Schnitt 248 Euro. Lassen sich diese Krankheitstage – etwa 17 pro Jahr und Mitarbeiter – reduzieren, so gewinnen beide Seiten. Der Mitarbeiter erfreut sich besserer Gesundheit, Sie als Unternehmer haben mehr Planungssicherheit. Auch auf lange Sicht zahlt sich eine bKv aus: Durch mehr Vorsorge werden chronische Erkrankungen früher erkannt, Langzeitausfälle können vermieden werden. Ohne eine Überlastung der gesunden Mitarbeiter fühlen sich alle wohler, Leistungsträger bleiben dem Unternehmen erhalten.

Wie sie Ihre „Arbeitgebermarke“ stärken und die Attraktivität für Bewerber erhöhen, erfahren Sie hier.

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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Verträge: Was passiert mit der Versicherung bei einem Verkauf?

Bei Wohngebäudeversicherungen stolpert man häufig über folgenden Wortlaut: „Die Versicherung geht auf den neuen Eigentümer über.“ Warum ist das so und was bedeutet das für die Vertragsparteien?

Es liegt am § 95 VVG. Dieser regelt gleich im ersten Absatz: „Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.“ Kurz: Die Versicherung geht auf den neuen Eigentümer über.

Warum diese Regelung?

Der Gesetzgeber möchte den neuen Eigentümer schützen, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, bis sich dieser selbst um Schutz gekümmert hat. An sich eine sehr gute Idee. Ein Erbe weiß womöglich für lange Zeit gar nicht, dass ihm jetzt ein Haus gehört – um beim Beispiel Wohngebäude zu bleiben. Es gibt also Versicherungen, die aus gutem Grund „an der Sache hängen“, die versichert ist.

Das betrifft nicht nur die Sachversicherung, sondern kann auch Haftpflichtsparten betreffen, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Während bei Sachversicherungen der Übergang recht klar geregelt ist, handhaben die Versicherer dies bei den Haftpflichtsparten doch recht unterschiedlich. Der Gedanke bleibt gleich: Wendet ein Versicherer den oben genannten Paragrafen an, handelt er grundsätzlich richtig. Auch gewerbliche Verträge können betroffen sein, wenn eine Firma verkauft wird. Mit § 97 VVG gibt es außerdem eine rechtliche Verpflichtung, dass der Versicherer über die Veräußerung informiert werden muss.

Automatisch gebunden?

Der neue Versicherungsnehmer muss die Versicherung, über deren Inhalte er womöglich gar nichts weiß, natürlich nicht behalten. § 96 VVG gibt ihm die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung oder wahlweise zum Ende der begonnenen Versicherungsperiode zu kündigen. Für die Entscheidung wird ihm eine Frist von vier Wochen eingeräumt, beginnend mit dem Erwerb der Sache bzw. beginnend mit Kenntniserlangung über das Bestehen der Police.

 

Quelle: VEMA

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Risiko, Vorsorge, Absicherung

Manager-Rechtsschutz: Die Muss-Versicherung

Andauernde Mehrarbeit und Überstunden im Büro schaden der Gesundheit. Das gilt nicht nur für den Geschäftsführer, sondern auch für seine Mitarbeiter. Vorgesetzte sind verpflichtet, Fürsorgepflicht zu übernehmen, sonst drohen harte Strafen.

Jeder Arbeitnehmer weiß, dass es zu seinem Schutz gewisse Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen. Zwar gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nur eingeschränkt für bestimmte Beschäftigtengruppen, wie zum Beispiel Gaststätten. Trotzdem definiert das Gesetz Pflichten für den Arbeitgeber, etwa die Dokumentation der geleisteten Zeiten und Überstunden und das “Abhalten” arbeitswilliger Mitarbeiter bei Überschreitung  der Höchstarbeitsgrenzen.

Kritisches Verhältnis

Auch wenn zunächst eine Bereitschaft besteht:  Enttäuschte oder gekündigte Arbeitnehmer können die Gewerbeaufsicht und die Staatsanwaltschaft bei Übertretungen informieren. Besonders kritisch ist es, wenn ein Arbeitnehmer wegen Übermüdung zu Schaden oder im schlimmsten Fall zu Tode kommt. Dann kümmern sich Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Dann wird nicht nur die Frage der Strafbarkeit nach § 23 ArbZG geprüft, sondern auch die Körperverletzungs- oder Tötungsdelikte nach dem Strafgesetzbuch.

Ein Beispiel: Ein Sachbearbeiter arbeitet aus betrieblichen Gründen häufig länger und verunglückt auf dem Heimweg aufgrund von Müdigkeit. Seine Witwe äußert gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führt zur Anklage des Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Man sieht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem Bediensteten verletzt.

Welche Bereiche sind versicherbar?

Beim Manager-Rechtsschutz gibt es grundsätzlich drei Bausteine:

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Der Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits-, sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.

(Spezial-)Straf-Rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Dem Geschäftsführer obliegt es z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, steht man persönlich im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (Im Gegensatz zum “normalen” Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren egal, ob sie kein Verschulden bei sich sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe andere Ansichten vertreten.

TIPP: Bevor Sie im Schadenfall Ihren Anwalts konsultieren, suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. So kann im Vorfeld geprüft werden, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.

 

Quelle: VEMA

 

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All-Risk Versicherungsschutz hält Corona stand

Wir hoffen, Sie sind glimpflich durch die Coronazeit gekommen und können nun einen erfolgreichen “Restart” hinlegen.

„Erst durch Schaden wird man klug“ sagt der Volksmund und wenn uns das Virus etwas gelehrt hat, dann nicht zu sorglos zu sein. Zu viele Unternehmen im Gastgewerbe waren in der Krise nicht oder zu schlecht versichert und haben jetzt das Nachsehen.

Eine fehlende Betriebsschließungsversicherung oder eine Versicherung, die im Coronafall nicht zahlt – hier wurde am falschen Ende gespart!

Die 500 Hoteliers und Gastronomen, die sich bei Fritz & Fritz mit der ausgezeichneten All-Risk-Versicherung abgesichert haben, stehen weit besser da! Nicht nur, dass sie umfangreiche Zahlungen aus ihrem Versicherungsvertrag erhalten haben. Auch der versicherte Zeitraum war mit 90 Ausfalltagen deutlich realistischer angelegt, als die sonst üblichen 30 Tage in anderen Verträgen!

Natürlich mussten sich auch unsere Kunden gedulden, bis sie ihre Zahlungen erhalten hatten. Dafür konnten sie sich darauf verlassen, dass Fritz & Fritz eine wirkungsvolle Entschädigungshöhe verhandelt und eine erfolgreiche Rückkehr zum Tagesgeschäft ermöglicht.

Durch umfangreiche Zahlungen deutlich über dem Branchendurchschnitt konnten wir unseren Kunden einen Neustart ermöglichen! Denn bei Fritz & Fritz hält der Versicherungsschutz auch Corona stand!

Jetzt Betrieb wirkungsvoll absichern

Für alle Betriebe im Gastgewerbe heißt es nun anzupacken, um wieder in wirtschaftlich sicheres Fahrwasser zu gelangen. Für viele wird es aber auch Zeit, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen! Man kann sein Unternehmen noch so gut organisieren und erfolgreich führen – das errungene wird durch externe Risiken bedroht.

Fritz & Fritz hilft Ihnen gerne dabei! Wir prüfen Ihre Versicherungsverträge, beraten Sie per Videokonferenz und stellen Ihnen den perfekten Schutz zusammen. Wenn sich die Lage vollkommen entspannt hat, kommen wir zu Ihnen, führen eine abschließende Bestandsaufnahme durch.

Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin!  Ulrike Lang (u.lang@fritzufritz.de) erreichen Sie am einfachsten unter 0931/468650.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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