Lockdown: Gaststättenerlaubnis in Gefahr?

Der Bundesverband deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe schlägt Alarm: Die Gaststättenerlaubnis könnte in einigen Bundesländern, wenn der Betrieb ein Jahr nicht ausgeübt wird. Betroffene Clubs und Diskotheken sollten unverzüglich eine Fristverlängerung beantragen!

Nach Paragraph 8 des Gaststättengesetzes erlischt die Erlaubnis, “wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.” Da seit Mitte März des vergangenen Jahres in Diskotheken und Clubs nicht mehr getanzt wird, ist nun die Gaststättenerlaubnis in Gefahr.

Diese Erlaubnis ist in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein aber Voraussetzung des Gaststättenbetriebs. Deshalb empfiehlt der Verband allen betroffenen Clubs und Diskotheken einen Antrag auf Verlängerung zu stellen.

Laut Onlineportal Tageskarte.io gibt es keine automatische Fristverlängerung für betroffenen Betriebe. Das Wirtschaftsministerium habe dem Verband jedoch bestätigt, “dass auch die Corona-Maßnahmen einen “wichtigen Grund” darstellen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betroffenen handele. Ein Antrag auf Fristverlängerung könne daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs werde das erforderlich sein.” Musteranträge bietet der BDT allen seinen Mitgliedern an.

Sollte die Konzession wegen fehlender Verlängerung erlöschen, riskiert der Betreiber neben zusätzlichen Kosten für einen neuen Antrag auch, “dass im Zuge der Neukonzessionierung Auflagen erlassen werden, da ggf. ein bestehender Bestandsschutz wegfällt.”