Schäden trotz Hotelleerstand

Aktuell sind die meisten Hoteliers gezwungen, ihr Haus leer stehen zu lassen. Trotzdem kommt es immer wieder zu überraschenden Schäden. Durch regelmäßige Rundgänge lassen sich Risiken erkennen.

Eigentlich meinte es der Hotelier gut: Um einer Legionellenbildung im Leitungswasser vorzubeugen, wurden in allen Gästezimmern die Duschen und Warmwasserleitungen geöffnet und für Durchfluss gesorgt. Leider wurde beim Schließen ein Bad vergessen – mit weitreichenden Folgen: Durch den Wasserdampf wurden sämtliche Wände durchfeuchtet, Möbel quollen auf und die elektrischen Geräte gingen kaputt. Gesamtschaden: 20.000 Euro!

Der Leerstand der Hotelgebäude sorgt vielfach für unerwartete Schäden. Neben Einbrüchen gibt es vor allem Schäden durch Wasser und Feuchtigkeit. Deshalb sollten folgende Regeln unbedingt beachtet werden:

 

  1. Es muss für eine ständige Beaufsichtigung des Grundstücks durch eine zuverlässige Person gesorgt werden.
  2. Sämtliche Räume sind regelmäßig zu begehen und die verschließbaren Räume nach jeder Revision wieder zu verschließen.
  3. Mit Stilllegung des Betriebes sind sämtliche Räume gründlich zu kehren und zu reinigen. Abfälle sind unverzüglich zu beseitigen, so dass sie sich nicht zu Brandlasten entwickeln können.
  4. Alle Räume sollten (vor allem bei Minusgraden) regelmäßig geheizt und gelüftet werden. Steht für die Belüftung kein Fenster zur Verfügung, sollte der eingebaute Abzug für einige Minuten laufen.
  5. Wer seine Wasserleitungen durchspült, sollte systematisch vorgehen und unbedingt prüfen, ob alle Anschlüsse wieder gründlich verschlossen wurden.
  6. Alle stillgelegten Maschinen und sämtliche Zubehörteile sind unter Beachtung der Wartungsvorschriften bzw. der vorgeschriebenen oder empfohlenen Konservierungs- und Stilllegungsvorschriften des Herstellers / Lieferanten zu behandeln.
  7. Die Löscheinrichtungen müssen stets in gebrauchsfähigem Zustand erhalten werden.
  8. Beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster sind unverzüglich wiederherzustellen.

 

Bitte beachten Sie: Viele der beschriebenen Wasserschäden sind durch eine normale Versicherung nicht abgesichert, da es sich nicht um „Leitungswasserschäden“ handelt. Hier hilft nur der Abschluss einer Allgefahrenversicherung wie der All-Risk, die Schutz vor allen undefinierten Schäden und Folgeschäden bietet.

 

Hier das Merkblatt dazu zum Download.