E-Bikes und Pedelecs: Erst versichern, dann fahren

Immer mehr Hoteliers bieten ihren Gästen Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor zur Leihe an. Wichtig ist dabei ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Zu unterscheiden ist zunächst, ob der Hotelier im eigenen Namen verleiht oder dazu einen Partner, etwa ein benachbartes Radgeschäft damit beauftragt. Im zweiten Fall geht der Radverleiher mit dem Hotelgast einen Vertrag ein und muss im Schaden haften.

Verleiht der Hotelier eigene Räder, so sollte er dringend seinen Versicherungsschutz überprüfen. Funktionieren die Bremsen nicht oder hakt die Schaltung, dann kann der Gast nach einem Sturz Schadenersatz fordern. Schäden, die der Fahrer selbst verschuldet (eigene und fremde, zum Beispiel bei einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer), müssen nicht ersetzt werden. Ein Leihvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wird, schafft rechtliche Klarheit. Auch zum Thema Diebstahl sollte dieser Vertrag einen Passus enthalten.

 

Wir empfehlen eine Vollkasko-Versicherung für Ihre verliehenen Fahrräder: Hier sind Diebstahl, Reparaturkosten, Elektronikschäden mitversichert – und das zum Neuwert.

Auch bei der eigenen Nutzung auf Versicherungsschutz achten

Pedelecs sind in der Regel nach den meisten neueren Bedingungswerken in der Privathaftpflichtversicherung
mit abgedeckt, da Sie einem Fahrrad gleichgestellt werden. Bitte vergewissern Sie sich, ob bei Ihrem Vertrag Versicherungsschutz besteht.
Für S-Pedelecs sowie E-Bikes (leistungsgesteigerte Modelle) besteht kein Schutz im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Doch beachten Sie bitte auch hier: Nicht jeder Versicherer, der Schutz für klassische Kleinkrafträder wie Mokicks, Motorroller usw. gewährt, versichert auch S-Pedelecs oder E-Bikes.