Elementarschäden: Keine staatlichen Soforthilfen mehr

Überschwemmungen, Sturzfluten und Starkregen – Wetterkapriolen werden auch in Deutschland häufiger und vor allem stärker in der Wirkung. Wer sich bisher auf sein Glück und den Staat als „Ersatzversicherer“ verlassen hat, muss seit Mitte 2019 umdenken.

 

Nach schweren Naturkatastrophen war zumindest auf den Staat Verlass: Wer als Privatperson oder Unternehmen einen größeren Schaden erlitten hatte, konnte sich auf finanzielle Hilfe verlassen. Ab dem 1. Juli 2019 ist damit aber Schluss. Nach Sachsen hat auch Bayern beschlossen, nur noch in Einzelfällen Opfern einen finanziellen Ausgleich zu gewähren. Als Härtefälle werden Objekte angesehen, die nicht versicherbar sind.  98 % aller Gebäude in Deutschland sind laut Gesamtverband der Versicherer jedoch gegen Elementarschäden versicherbar. Auch dort, wo der Staat etwa durch Flussbegradigungen eine Mitschuld trägt oder Baugenehmigungen in Hochwassergebieten erteilt, wird es Ausnahmeregelungen geben.

Bislang sind in Deutschland etwa 40 Prozent der Gebäude entsprechend abgesichert. Zwischen den Regionen gibt es jedoch starke Unterschiede. Während in Baden-Württemberg  mehr als 90 Prozent der Häuser versichert sind (bis 1994 Pflichtversicherung!), fällt die Quote in Bremen und Niedersachsen deutlich unter 20 Prozent.

 

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