Gastgewerbemagazin 11/2017: Hotelversicherungen

Ohne Versicherungen kommt kein Betrieb aus. Aber was braucht man wirklich? Und wer hilft, das optimale Versicherungspaket zusammenzustellen? Wir haben mit einem Experten auf dem Gebiet gesprochen.

Ein Hotelier hat seine Auflagen seitens der Brandschutzbehörde nur „larifari“ umgesetzt und auch seine Mitarbeiter nicht geschult. Dann brennt es! Unabhängig vom Sachschaden kommt es zu Rauchvergiftung bei den Gästen. In so einem Fall steht der Staatsanwalt sofort vor der Türe, denn dann handelt es sich bereits um Strafrecht – etwas, mit dem kaum jemand rechnet.
Ein anderer Hotelier bietet in seinem Urlaubspaket unter anderem eine Kutschfahrt für die Gäste an. Die Kutsche hat einen Unfall und ein Gast verletzt sich – hier haftet der Hotelier auch ohne eigenes Verschulden, und zwar gemäß Reiserecht!
Zwei Beispiele, die für einen Unternehmer enorme Auswirkungen haben können und die für Sonderfälle und Situationen stehen, die nur von Experten richtig eingeschätzt werden. Wichtig ist in jedem Fall die „richtige“ Versicherung. Aber kann man sich „rundum“ versichern und das vor allem auch noch finanziell stemmen?

Den gesamten Artikel mit einer Versicherungsübersicht lesen Sie hier.

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