Nachfolge: Braucht ein Unternehmer ein besonderes Testament?

Zu Beginn des Jahres 2021 wird der eine oder andere von Ihnen sicher gute Vorsätze gefasst haben – eventuell dahingehend, nun endlich ein Testament zu erarbeiten und damit auch die Unternehmensnachfolge zu regeln. Wir geben Ihnen mit der nachfolgenden Arbeitsliste eine Vielzahl von Stichpunkten und Anregungen, die bei der Erstellung eines Testaments für den Unternehmer – und auch für das Privatvermögen des Unternehmers wichtig sind.

Vorab ist für jeden Unternehmer die Feststellung wichtig, dass die Regelung der Unternehmensnachfolge über ein Testament immer nur die zweitbeste Lösung ist. Vorrang und damit die ideale Lösung ist immer die Regelung der Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten des Unternehmers durch Übertragung des Vermögens im Ganzen oder von Teilen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Nachfolger – natürlich mit den entsprechenden Absicherungen des Übergebers und seines Ehepartners.

Sollte jedoch in einer Familie der Unternehmensnachfolger noch nicht bekannt oder noch zu jung sein, kann im Testament detailliert geregelt werden, wie es im Ernstfall mit Ihrem Unternehmen weitergehen soll.

Das Unternehmertestament soll ebenfalls Vorsorge treffen für den Fall des vorzeitigen Versterbens des Unternehmers. Eine solche Vorsorge ist aber nicht nur wünschenswert, sondern unerlässlich, um das Unternehmen langfristig zu erhalten.

 

Das richtige Unternehmertestament

Beim Unternehmertestament ist die zentrale Frage: Wer wird Erbe nach dem Tod des Unternehmers?

Der Erbe hat insbesondere die Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln und hat durch seine Rechtstellung als Erbe auch die entsprechende Legitimation. Inwieweit das Vermögen dann auf Personen verteilt wird, die nicht Erben sind, aber eben trotzdem vom Kuchen erhalten sollen, wird dann durch Vermächtnisse bzw. Auflagen geregelt.

Bei der Gestaltung des Testamentes und der Zuwendung des Unternehmens an den Erben bzw. an Vermächtnisnehmer ist darauf zu achten, dass zum Kreis der Erben eventuell mehrere pflichtteilsberechtigte Personen gehören. Kinder, Ehegatten, Eltern haben in jedem Fall einen gesetzlich normierten Pflichtteilsanspruch, der nicht umgangen werden kann. Dieser Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in Geld und kann im Einzelfall die Liquidität eines Unternehmens bedrohen.

 

Hinweise und Fragen zum Unternehmertestament

  1. Soll der Unternehmensnachfolger als Erbe eingesetzt werden oder als Vermächtnisnehmer? Achtung: Der Erbe hat das gesamte Vermögen des Verstorbenen abzuwickeln.
  2. Sind für eine Übergangszeit entsprechende Vollmachten für die nahtlose Weiterführung des Unternehmens vorhanden?
  3. Werden weitere Erben bei der Vermögenszuteilung möglichst gerecht behandelt?
  4. Ist bei der Vermögensverteilung ausreichend berücksichtigt, dass der Unternehmenserbe bzw. -nachfolger nicht nur Vorteile erbt, sondern auch ein gehöriges Maß an Verantwortung und Arbeitsbelastung?
  5. Sind nichteheliche Kinder aus Beziehungen vorhanden? Sind diese pflichtteilsberechtigt?
  6. Ist bei Ihnen eine Patchwork-Situation (geschiedene Ehepartner) gegeben?
  7. Wenn Sie Ihr Unternehmen als Gesellschaft betreiben (OHG, KG, GmbH): Ist bei der Gestaltung des Testaments Rücksicht genommen auf Regelungen im Gesellschaftsvertrag zur Unternehmensnachfolge?
  8. Ist die Versorgung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners angemessen berücksichtigt?
  9. Haben Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments die Situation bei der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und der Einkommensteuer bedacht?
  10. Ist dafür gesorgt, dass beim Tod eines Erben oder Vermächtnisnehmers das Vermögen in die richtigen Hände weitergeleitet wird?
  11. Kann es in Ihrer Situation notwendig sein, über das Wort „Stiftung“ nachzudenken (es sind keine Kinder vorhanden und sonstige Nachfolger, die geeignet sind, das Unternehmen zu übernehmen)?

 

Zum Autor: Emil Haubner ist Steuerberater und Rechtsbeistand seit 1970. Er führt eine Kanzlei mit Spezialisierung auf Unternehmensübergaben, Nachfolgeregelungen und Stiftungen und die Gestaltung von Testamenten. Gerne stellen wir Ihnen den Kontakt zu Herrn Haubner her.