Betriebsrentenstärkungsgesetz: Chancen jetzt nutzen
Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollte jeder Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Bei vielen ist jedoch das Thema betriebliche Altersvorsorge noch nicht so richtig angekommen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und gleichzeitig attraktiv als Arbeitgeber bleiben – und das fast zum Nulltarif!
Ab Januar 2018 sorgt das BRSG mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Im Kern: Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber wird entlastet und kann die gesparten Gelder dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur Vorsorge weitergeben.
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