Gesetzliche Auflagen beim Brandschutz erfüllen

Egal ob Neubau, Um- und Ausbau oder Übernahme eines bestehenden Objektes: Fritz & Fritz hilft, die gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Brandschutzauflagen mit den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen. Schon vor der Bauplanung und Beantragung können Brandschutzkonzepte entwickelt werden, die die Kosten für Umbau und Ausstattung senken und von den Behörden ohne größere Auflagen abgenommen werden.

Stellen Landratsämter hohe Forderungen bei Bauanträgen und beim Brandschutz, helfen die Experten von Fritz & Fritz mit Gutachten und bei der Kommunikation mit den Behörden.

Das Leistungsangebot umfasst:

  • Objektbegehungen und Beratung
  • Brandschutzkonzepte für alle Gebäudearten
  • Brandschutzgutachten
  • Brandschutztechnische Überprüfung von Gebäuden
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Erstellung von Flucht- und Rettungs- sowie Feuerwehreinsatzplänen
  • Behördenberatung und Kommunikation mit Behörden
  • Mitarbeiterschulungen
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für alle Gebäudeklassen

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schutz für Ihre Management-Entscheidungen.