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Top Hotel

TopHotel 12/2017: Betriebsrente zur Mitarbeiterbindung

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollten Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und noch attraktiver als Arbeitgeber werden – und das fast zum Nulltarif.

Von wegen Rente kostet nur: Das BRSG sorgt ab Januar 2018 mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich bis zu einem Betrag von 260 Euro (2018) die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Interessant für den Arbeitgeber: Auch er spart sich Beiträge bei den Sozialkassen und kann diesen Teil als Arbeitgeberzuschuss zur Vorsorge weitergeben.

 

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Fritz & Fritz All-Risk gehört zu „Best Products“

Die Allgefahren-Versicherung All-Risk von Fritz & Fritz wurde vom renommierten Hotelmagazin TopHotel als „Best Products 2017“ aufgenommen.

“Die Hotellerie ist in Bewegung. Neue Brands internationaler Gesellschaften drängen in den Markt, innovative Konzepte und Produkte verändern das Bild der Branche nachhaltig. Auch der Zuliefermarkt ist einer Dynamik unterworfen, mit der die Hotellerie als Kunde konfrontiert ist. Beruhigend, dass es in diesen schnelllebigen Zeiten Partner gibt, die einem das gute Gefühl der Sicherheit vermitteln… Es sind Partner der Hotellerie, die sich durch ihr zum Teil langjähriges Engagement eine hohe Marktbedeutung erarbeitet haben.” Thomas Karsch, Chefredakteur und Geschäftsführer bei TopHotel.

Hochwasser Versicherungsschutz

Starkregen: Gebäudeversicherung versagt

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählte allein im Mai und Juni 2016 elf schwere Unwetterfälle in Deutschland – teils mit verheerenden Folgen. Starken Hitzewellen folgen immer wieder heftige Gewitter. Deshalb raten Experten Eigentümern daher zu einer Versicherung mit Elementarschadenschutz.


Doch nur wenige entscheiden sich dafür. Der Elementarschadenzusatz der Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer  vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, aber auch durch Schneedruck, Erdrutsche und Erdsenkungen. Reparaturen werden genauso übernommen wie ein kompletter Abriss des Gebäudes und der Neubau.

Offenbar schätzen aber viele Eigentümer in Deutschland die Gefahr als gering ein. Nach Experten sind nur 37 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Eine Umfrage des GDV im vergangenen Jahr habe
zudem gezeigt, dass viele Besitzer die Gefahr durch Hochwasser unterschätzten und als Absicherung auf ihre
Wohngebäudeversicherung setzen. Die Gebäudeversicherung selbst biete zwar auch Schutz vor existenziellen
Risiken wie Leitungswasser, Feuer und Sturm.

Elementarschäden sind in vielen Fällen zusätzlich abzsichern. Wie teuer die Versicherung ist, hängt von der Region
ab, in der das Gebäude steht. Bei Hochwasser unterscheiden
die Versicherer die Gefahrenlage in vier Risikozonen, eingeteilt in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs Geo). In der niedrigsten Zone 1 kommt ein Hochwasser statistisch alle 200 Jahre vor, in
der höchsten einmal in zehn Jahren. Die Erfahrung der Versicherer zeige, dass der Schutz auch in Gegenden wichtig
sein könne, die nicht zu einer typischen Gefahrenregion zählten. Neben der Lage des Hauses werden auch Vorschäden in die Kalkulation des Jahresbeitrages einbezogen.

Quelle: VEMA

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Brandschutz Beratung Hotel

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile einer Allgefahrenversicherung

Viele Hoteliers schließen heute bei Fritz & Fritz eine „Allgefahrenversicherung“ ab. Unsere All-Risk ist ein speziell auf das Gastgewerbe abgestimmtes Versicherungskonzept, welches Hotels wirkungsvoll absichert und von führenden Fachmagazinen als Topprodukt der Branche ausgezeichnet wurde. Die wichtigsten Vorteile stellen wir hier vor.

Vorteil „Allgefahrenversicherung“

All-Risk ist eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt, verständlich bleibt und nur wenige Ausschlüsse definiert. Was nicht ausgeschlossen ist, ist versichert.

Beispiel: Aufgrund besonders großen Schneemassen auf dem Hoteldach und sodann eindringendes Tauwasser, entstand ein Schaden am Hotelgebäude. In der gewöhnlichen Betriebsgebäudeversicherung sind diese Schäden am Gebäude nicht versichert, da es sich nicht um eine Überschwemmung/-flutung handelt, ferner entstand der Schaden nicht durch Schneedruck sondern durch eindringendes Tauwasser. Nur eine Allgefahrenversicherung deckt dieses Risiko, da es keinen Ausschluss für eindringendes Tauwasser gibt.

Produktlösung: All-Risk Hotel

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Sport Vorsorge Versicherung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Chancen jetzt nutzen

Um im Ruhestand nicht mit finanziellen Einschränkungen leben zu müssen, sollte jeder Arbeitnehmer fürs Alter vorsorgen. Bei vielen ist jedoch das Thema betriebliche Altersvorsorge noch nicht so richtig angekommen. Hoteliers können dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) etwas für ihre Mitarbeiter tun und gleichzeitig attraktiv als Arbeitgeber bleiben – und das fast zum Nulltarif!

Ab Januar 2018 sorgt das BRSG mit verbesserten Rahmenbedingungen für eine lukrative Altersvorsorge. Im Kern: Jeder Arbeitnehmer kann einen Teil seines Bruttolohnes in eine Rente abführen und spart sich die Lohnsteuer und die Sozialabgaben. Auch der Arbeitgeber wird entlastet und kann die gesparten Gelder dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur Vorsorge weitergeben.

Wie das BRSG funktioniert:

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Betriebliche Altersvorsorge

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