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Betriebliche Altersvorsorge: Neue Regeln für den Arbeitgeber

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben sich wichtige gesetzliche Änderungen ergeben, die vom Arbeitgeber unbedingt zu beachten sind.

Das BAG-Urteil vom 19.05.2016, 3 AZR 794/4 schreibt vor, dass sich der Arbeitgeber zukünftig für die Direktversicherung enthaften lassen muss, sobald ein Arbeitnehmer aus dem Betrieb ausscheidet. Mit der Enthaftung wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer seine Leistungszusagen zukünftig nur aus dem Versicherungsvertrag erhält und nicht zusätzlich vom Arbeitgeber (sog. Anspruchsbegrenzung). Unterlässt der Arbeitgeber diese Enthaftung, kann es zu massiven Nachforderungen von Seiten des Arbeitnehmers kommen. Die Enthaftungs-Erklärung sollte mit Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgen (Frist drei Monate nach Beendigung). Die Enthaftungserklärung erhalten Sie von Ihrem Versicherungsträger automatisch, wenn Sie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Mitarbeiter anzeigen.

Wichtige Fragen:

Gibt es ein Musterformular für die Anspruchsbegrenzung?

Ja, bei dem jeweilgen Versicherungsträger oder bei Fritz & Fritz.

Kann die Anspruchsbegrenzung nachgeholt werden (Heilung)?

Nein, keine Heilungsmöglichkeit für die Vergangenheit.

Muss, der AN der Anspruchsbegrenzung zustimmen?

Nein, eine Zustimmung des AN ist für die Wirksamkeit der Anspruchsbegrenzung ist nicht erforderlich.

Muss, der AN den Empfang der Anspruchsbegrenzung bestätigen oder gegenzeichnen?

Nein. Es kann jedoch in einem etwaigen Streitfall dennoch günstig für den AG sein!

Lösung: Mitarbeiterbindung und -gewinnung

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Winterdienst: Wer ist verantwortlich?

Wissen Sie eigentlich, wer für den Winterdienst zuständig ist? Zunächst einmal die Kommunen – doch die können die Verantwortung an die Anlieger weitergeben, also den Eigentümer bzw. Vermieter. Vermieter wiederum können diese Pflicht entweder an einen Dienstleister oder auch an die Mieter abgeben.

Wie und wann genau geräumt werden muss, regelt jede Kommune unterschiedlich. Ein Blick auf die städtischen Webseiten bringt Klarheit. Ganz abgeben kann der Vermieter die Verantwortung jedoch nicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass auch tatsächlich geräumt wird. Außerdem haften Eigentümer auch für die Folgen von Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen. Im Ernstfall drohen hohe Kosten, deshalb gilt: Sichern Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung ab. Als Vermieter benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

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IT-Sicherheit: 1270 Prozent mehr Schadsoftware!

2016 ist die Zahl von Computerattacken explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Das zeigt der “Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland”, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) jährlich herausgibt.

Der Bericht beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Sicherheitslage, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung biete Cyber-Angreifern weitreichende Möglichkeiten, Informationen auszuspähen, Geschäfts- und Verwaltungsprozesse zu sabotieren oder sich auf Kosten Dritter zu bereichern.

Angreifer verfügen über leistungsfähige und flexibel einsetzbare Angriffsmittel: So werden täglich rund 380.000 neue Schadprogrammvarianten entdeckt. Die Anzahl von Spam-Nachrichten mit Schadsoftware im Anhang ist explosionsartig um 1.270 Prozent angestiegen. Gleichzeitig verlieren bisherige klassische Abwehrmaßnahmen weiter an Wirksamkeit. Im Fokus der Angriffe stehen Unternehmen, Verwaltung, Forschungseinrichtungen und Bürger.

Cyber-Sicherheit ist die wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Digitalisierung in Deutschland”, sagt Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Quelle: BSI

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