Kategorie: Brandschutz

Brandschutz Hotel

Wäschebrand: Selbstentzündung wirkungsvoll begegnen

In Hotels und Gaststätten, die ihre Wäsche selbst waschen, kommt es immer häufiger zu sogenannten
„Wäschebränden wie von Geisterhand“. Die Selbstentzündung von Wäsche ist jedoch kein Spuk und lässt sich leicht verhindern. 

Selbstentzündung durch hohe Wärmeentwicklung

Hervorgerufen werden diese Brände überwiegend durch eine exotherme (Wärme erzeugende) chemische
Reaktion während und nach dem Wasch- oder Trockenvorgang. Verschiedene Öle und Fette besitzen eine unterschiedliche Wärmeleit- und Staufähigkeit, die zu einer erhöhten Neigung zur Selbstentzündung führen kann.

Generell neigen Öle mit mehrfach ungesättigten Fettsäuren wie z. B. Soja-, Sonnenblumen-, Raps-, Sesam-, Walnuss- und Getreideöl zu einer erhöhten Wärmeaufnahme und unter bestimmten Bedingungen zur Selbstentzündung. Ölrückstände sind überwiegend in stark verschmutzten oder getränkten Textilien des Küchen- oder Wellnessbereichs zu finden, aber auch in einfachen Putz- und Reinigungslappen.

Wo und wann entstehen Wäschebrände?

Die meisten Brände entstehen in Wäschetrocknern während des Trockenvorgangs oder in der Abkühlphase der sauberen, aber nicht fettfreien Wäsche. Auslöser hierfür: Die Wäsche wurde während des Waschvorgangs nicht genug entfettet. Die Wäschestücke mit zurückgebliebenen Fettrückständen nehmen die Wärme im Wäschetrockner (ca. 90 Grad Celsius) auf und entwickeln eine weit höhere Wärme. Diese massive Wärmekonzentration oder der Wärmestau kann eine  Selbstentzündung auslösen.
Der Wärmestau ist auch direkt nach dem Trockenvorgang noch existent. Bei einer sofortigen Entnahme aus dem Wäschetrockner hat die mit Fettrückständen belastete Wäsche immer noch eine Durchschnittstemperatur von rund 75 Grad Celsius. Wird diese Wäsche direkt nach der Entnahme heiß gemangelt oder gleich zu Wäschestapeln zusammengelegt, kann es in der Wäsche zu einem Temperaturanstieg auf 140 Grad Celsius kommen: Ein Entstehungsbrand kann ausgelöst werden. Gleiches gilt, wenn die Wäsche ungekühlt und ungeordnet in einen Wäschecontainer gekippt wird.

Hier ein Infoblatt zum Thema Wäschebrand.

Quelle: Mannheimer Versicherung AG

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Sauna Hotelversicherung

Brandschutz: Spezielle Regeln im Saunabetrieb

Saunabrände haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen – mit existenzbedrohenden Schäden für Hoteliers.

Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Inspektion des Saunaofens vor Inbetriebnahme
  • Saunabetrieb immer von Hand ein- und ausschalten
  • Mehrmalige Kontrolle des Saunaraumes während der Aufheizphase
  • Abschaltung von automatischen Aufgussanlagen
  • Aufgüsse nur durch geschultes Personal
  • Installation von Brandmeldern
  • regelmäßige Kontrollen während der Betriebszeit
  • Installation eines Temperatur-Sicherheitsbegrenzers und Kontrolle aller sechs Monate
  • Meldungen von Notabschaltungen oder Alarm direkt zur ständig besetzten Rezeption
  • Jährliche Prüfung gewerblicher Saunen von einem Elektrofachbetrieb

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Brandschutz Beratung Hotel

Gesetzliche Auflagen beim Brandschutz erfüllen

Egal ob Neubau, Um- und Ausbau oder Übernahme eines bestehenden Objektes: Fritz & Fritz hilft, die gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Brandschutzauflagen mit den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen. Schon vor der Bauplanung und Beantragung können Brandschutzkonzepte entwickelt werden, die die Kosten für Umbau und Ausstattung senken und von den Behörden ohne größere Auflagen abgenommen werden.

Stellen Landratsämter hohe Forderungen bei Bauanträgen und beim Brandschutz, helfen die Experten von Fritz & Fritz mit Gutachten und bei der Kommunikation mit den Behörden.

Das Leistungsangebot umfasst:

  • Objektbegehungen und Beratung
  • Brandschutzkonzepte für alle Gebäudearten
  • Brandschutzgutachten
  • Brandschutztechnische Überprüfung von Gebäuden
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Erstellung von Flucht- und Rettungs- sowie Feuerwehreinsatzplänen
  • Behördenberatung und Kommunikation mit Behörden
  • Mitarbeiterschulungen
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für alle Gebäudeklassen

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Flucht- und Rettungswege

Die Auflagen für Hoteliers bei Flucht- und Rettungswegen sind hoch. Aber wo sind Sie geregelt, was steht genau drin und wo bekomme ich fundierte Beratung dazu?

In Bayern gilt die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (BStättV)“ aus 2007. Die wichtigsten Fakten darin:

  • Rettungswege müssen frei von Hindernissen
  • Türen im Zug von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.
  • In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan mit Angaben zur Lage des Beherbergungsraums, zum Verlauf der Rettungswege und zur Art des Alarmzeichens sowie Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen.
  • Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.
  • Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen
  • Betriebsangehörige sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die Bedienung der Alarmierungseinrichtungen und der Brandmelder zu unterweisen und das Verhalten bei einem Brand und über die Hilfestellung für behinderte Menschen zu belehren.
  • Während des Betriebs von Beherbergungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter herbeigerufen werden können.

Für die Einhaltung der gestellten Anforderungen ist der Betreiber oder der von ihm Beauftragte verantwortlich.

Ähnliche Forderungen gibt es in allen Bundesländern, die eine Sonderbauverordnung für Hotels (Beherbergungsstätten) haben. Mehr zum Geltungsbereich für den Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen finden sie hier.

Fundierte Beratung zum Thema Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen sowie zur Brandschutzordnung erhalten Sie bei Fritz & Fritz!

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97276 Margetshöchheim


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