Kategorie: Brandschutz

Sauna Hotelversicherung

Brandschutz: Spezielle Regeln im Saunabetrieb

Saunabrände haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen – mit existenzbedrohenden Schäden für Hoteliers.

Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Inspektion des Saunaofens vor Inbetriebnahme
  • Saunabetrieb immer von Hand ein- und ausschalten
  • Mehrmalige Kontrolle des Saunaraumes während der Aufheizphase
  • Abschaltung von automatischen Aufgussanlagen
  • Aufgüsse nur durch geschultes Personal
  • Installation von Brandmeldern
  • regelmäßige Kontrollen während der Betriebszeit
  • Installation eines Temperatur-Sicherheitsbegrenzers und Kontrolle aller sechs Monate
  • Meldungen von Notabschaltungen oder Alarm direkt zur ständig besetzten Rezeption
  • Jährliche Prüfung gewerblicher Saunen von einem Elektrofachbetrieb

Brandschutz3

 

Mehr Informationen zum Thema Brandschutz bietet
Ihnen unser neuer Ratgeber, den Sie kostenfrei
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Brandschutz Beratung Hotel

Gesetzliche Auflagen beim Brandschutz erfüllen

Egal ob Neubau, Um- und Ausbau oder Übernahme eines bestehenden Objektes: Fritz & Fritz hilft, die gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Brandschutzauflagen mit den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen. Schon vor der Bauplanung und Beantragung können Brandschutzkonzepte entwickelt werden, die die Kosten für Umbau und Ausstattung senken und von den Behörden ohne größere Auflagen abgenommen werden.

Stellen Landratsämter hohe Forderungen bei Bauanträgen und beim Brandschutz, helfen die Experten von Fritz & Fritz mit Gutachten und bei der Kommunikation mit den Behörden.

Das Leistungsangebot umfasst:

  • Objektbegehungen und Beratung
  • Brandschutzkonzepte für alle Gebäudearten
  • Brandschutzgutachten
  • Brandschutztechnische Überprüfung von Gebäuden
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Erstellung von Flucht- und Rettungs- sowie Feuerwehreinsatzplänen
  • Behördenberatung und Kommunikation mit Behörden
  • Mitarbeiterschulungen
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für alle Gebäudeklassen

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Flucht- und Rettungswege

Die Auflagen für Hoteliers bei Flucht- und Rettungswegen sind hoch. Aber wo sind Sie geregelt, was steht genau drin und wo bekomme ich fundierte Beratung dazu?

In Bayern gilt die „Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (BStättV)“ aus 2007. Die wichtigsten Fakten darin:

  • Rettungswege müssen frei von Hindernissen
  • Türen im Zug von Rettungswegen dürfen nicht versperrt werden und müssen von innen leicht zu öffnen sein.
  • In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan mit Angaben zur Lage des Beherbergungsraums, zum Verlauf der Rettungswege und zur Art des Alarmzeichens sowie Hinweise zum Verhalten bei einem Brand anzubringen.
  • Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein.
  • Für Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen
  • Betriebsangehörige sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich über die Bedienung der Alarmierungseinrichtungen und der Brandmelder zu unterweisen und das Verhalten bei einem Brand und über die Hilfestellung für behinderte Menschen zu belehren.
  • Während des Betriebs von Beherbergungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter herbeigerufen werden können.

Für die Einhaltung der gestellten Anforderungen ist der Betreiber oder der von ihm Beauftragte verantwortlich.

Ähnliche Forderungen gibt es in allen Bundesländern, die eine Sonderbauverordnung für Hotels (Beherbergungsstätten) haben. Mehr zum Geltungsbereich für den Brandschutz in Beherbergungseinrichtungen finden sie hier.

Fundierte Beratung zum Thema Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen sowie zur Brandschutzordnung erhalten Sie bei Fritz & Fritz!

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Küche Feuer

Öl- und Fettbrände wirkungsvoll vermeiden

Textilbrände im Hotel wie von Geisterhand

Hinter vielen Bränden in Hotels stehen entweder technische Defekte oder Fehlverhalten im Saunabereich. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) weist aber noch auf eine weitere Ursache hin: Sich selbst entzündende Handtücher und Lacken. Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte bei der BGN Prävention, erklärt: „Wir kennen dieses Phänomen, dass sich ein Wäschestapel oder auch Wäsche im Trockner entzünden kann.“

In Textilien befinden sich nach dem Waschen noch Rückstände von ungesättigten Fettsäuren, wie z.B. Sonnenblumenöl, Mohnöl, Sesamöl, Getreideöl. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann zur Selbsterwärmung bis hin zur Selbstentzündung dieser Textilien kommen. Betroffen sind vor allem Textilien, mit denen Abzugshauben, Pfannen und Fritteusen gereinigt wurden und Textilien die im Wellnessbereich zum Einsatz kommen.

So vermeiden Sie wirkungsvoll Textilbrände durch Selbstentzündung:

  • Fette/Öle vermeiden
  • Stark mit Öl oder Fett verschmutzte Wäsche separat in einem darauf abgestimmten Waschprogramm waschen
  • Beim Waschvorgang die max. Beladung der Waschmaschine beachten und das Waschergebnis prüfen
  • Beim Trockenvorgang die Abkühlphase im Trocknerprogramm auf keinen Fall abschalten
  • Mangeln der Wäsche möglichst vermeiden.
  • Wäsche vor dem Stapeln oder Verpacken auskühlen lassen (unter 70°C).

In jedem Fall sollten Brandmelder im Wäscherei- und Wäschelagerbereich installiert werden.

Dienstleister einweisen

Hotels, die ihre Wäsche zur Reinigung an eine Wäscherei gibt, rät die BGN zu nachfolgenden einfachen Maßnahmen: Informieren Sie persönlich und schriftlich über mögliche bzw. vorhandene fett- bzw. ölbelastete Textilien mit ungesättigten Fettsäuren aus den Bereichen Küche und Wellness. Trennen Sie die normale Hotelwäsche von der fettbelasteten Wäsche. Kennzeichnen Sie jedes Behältnis mit fett-/ölbelasteten Textilien deutlich und gut sichtbar.

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

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