Kategorie: Management

Unterschrift Versicherungsvertrag

Absicherung Ihres Unternehmens

Ihr Recht zur Selbstbestimmung

Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit – jeden kann es treffen. Sie können in eine Situation geraten, wichtige Entscheidungen für das Unternehmen nicht mehr selbst beantworten zu können.

Deshalb: Sichern Sie sich ab. Es empfiehlt sich frühzeitig darüber nachzudenken, wem man die Entscheidungsvollmacht erteilt, wenn etwas passiert. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche in entsprechenden Verfügungen dokumentieren.

Die Vorsorgevollmacht dient zur Absicherung bei Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls. Der Bevollmächtigte kann handeln, wenn Sie es nicht können und es bedarf dazu keine gesonderte Genehmigung, etwa durch ein Gericht (Achtung: liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird automatisch ein Betreuer des Amtsgerichtes bestimmt). Typische Handlungsfelder sind Bankgeschäfte, Wohnangelegenheiten und Versicherungsentscheidungen.

Mit einer Patientenverfügung drücken Sie Ihre Wünsche aus, wenn Sie beispielsweise schwer erkrankt sind und bestimmte Eingriffe oder lebenserhaltende Maßnahmen notwendig werden.

Eine Betreuungsverfügung ist dann sinnvoll, wenn Sie einen bestimmten Betreuer wünschen, falls es zu einem geistigen Kräfteverfall kommt. Sie können bestimmte Personen auch explizit ausschließen. Auch Wünsche für die Pflege können eingeschlossen werden.

 

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und lassen Sie die Verfügungen und Vollmacht notariell beglaubigen!

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Polizei Hotelversicherung

Einbruch: Verhalten bei und nach einem Einbruch

Ein Einbruch ist für die Opfer ohne Zweifel ein zumeist traumatischer Eingriff in ihre Privatsphäre. Wird der Einbruch bemerkt, sollte die direkte Konfrontation mit einem eventuell sich noch vor Ort befindlichen Täter unbedingt vermieden werden.

Dies gilt auch für Alleingänge. Stattdessen gilt es, sofort die Polizei zu informieren und bis zu deren Beweissicherung die Spurenlage nicht zu verändern.

Für eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung ist die Beachtung verschiedener Aspekte hilfreich:

  • Keine Veränderungen vor der Beweissicherung durch die Polizei
  • Fotodokumentation des Zustands der Wohnung, der Beschädigungen und der Einbruchspuren
  • Sperrung gestohlener EC- oder Kreditkarten
  • Erstellung einer Stehlgutliste gemeinsam mit der Polizei
  • Schadenmeldung beim Versicherer, Übermittlung der Stehlgutliste
  • Besprechung des weiteren Vorgehens mit dem Versicherer
  • Erst nach Rücksprache mit dem Versicherer: Entsorgung beschädigter Sachen

Wir empfehlen darüber hinaus die Aufbewahrung von Expertisen, Wertgutachten, Anschaffungsrechnungen, Belegen und wichtigen Dokumenten außerhalb des Versicherungsortes – zum Beispiel bei Verwandten, Freunden oder in einem Bankschließfach. Dies begünstigt ebenfalls eine zügige und reibungslose Schadenabwicklung.

Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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Vertragsmanagement Hotelversicherung

Versicherungsbedingungen: Änderungen melden!

Wer von seiner Versicherung erwartet, dass sie im Schaden schnell zahlt, der sollte dafür sorgen, dass seine Daten jederzeit aktuell vorliegen.

Meist nimmt man ohnehin am Lastschrifteinzugsverfahren teil, da kann normalerweise gar nichts schief gehen. Außer natürlich, Sie haben die Bank gewechselt. In dem Fall bitten wir Sie, uns so bald wie möglich Ihre neuen Bankdaten zukommen zu lassen.

Eine weitere Erwartung, die ein Versicherer an Sie hat, sind korrekte Angaben. In einem Betriebsjahr kann sich so manches ändern: Neuanschaffung von Maschinen, bauliche Veränderungen am Betriebsgebäude, Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter,… Alles Umstände, die unbedingt nachgemeldet werden müssen.

Nur korrekte Angaben sorgen dafür, dass es im Schadensfall nicht zu Problemen kommt. Das trifft insbesondere auch dann zu, wenn Ihr Unternehmen zusätzliche Leistungen anbietet. Selbst dann, wenn nur ein geringer Teil des Gesamtumsatzes auf diese neuen Dienste entfällt, sollten Sie uns Änderungen umgehend mitteilen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt kein Versicherungsschutz für die neuen Tätigkeiten im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht.

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Brandschutz Beratung Hotel

Gesetzliche Auflagen beim Brandschutz erfüllen

Egal ob Neubau, Um- und Ausbau oder Übernahme eines bestehenden Objektes: Fritz & Fritz hilft, die gesetzlichen, behördlichen und versicherungstechnischen Brandschutzauflagen mit den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen. Schon vor der Bauplanung und Beantragung können Brandschutzkonzepte entwickelt werden, die die Kosten für Umbau und Ausstattung senken und von den Behörden ohne größere Auflagen abgenommen werden.

Stellen Landratsämter hohe Forderungen bei Bauanträgen und beim Brandschutz, helfen die Experten von Fritz & Fritz mit Gutachten und bei der Kommunikation mit den Behörden.

Das Leistungsangebot umfasst:

  • Objektbegehungen und Beratung
  • Brandschutzkonzepte für alle Gebäudearten
  • Brandschutzgutachten
  • Brandschutztechnische Überprüfung von Gebäuden
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
  • Erstellung von Flucht- und Rettungs- sowie Feuerwehreinsatzplänen
  • Behördenberatung und Kommunikation mit Behörden
  • Mitarbeiterschulungen
  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten für alle Gebäudeklassen

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schutz für Ihre Management-Entscheidungen.
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Überwachung Sicherheit Hotelversicherung

Fritz & Fritz bietet Internet-Schutz

Fritz & Fritz bietet Ihnen ab sofort Internetberatung und -versicherungsschutz. Die Lösung „Fritz & Fritz Cyber-Schutz“ bietet mit seinen drei Komponenten „Eigenschadenversicherung“, „Cyber-Haftpflicht“ und „Rechtsschutz“ umfassende Sicherheit im Umgang mit dem Internet.

Mit der weltweiten Vernetzung über das Internet ergeben sich große Chancen, aber ebenso viele Gefahren. Der Diebstahl von Kunden- und Kreditkartendaten ist genauso an der Tagesordnung, wie das Lahmlegen der Website und das Hacken von E-Mail-Postfächern. Anschließend wird vom Postfach des Hotels oder des Gastronomiebetriebes Schadsoftware an Kunden und Partner versendet, ohne dass der Betreiber es bemerkt.

Nicht selten werden Daten aber auch von eigenen Mitarbeitern gestohlen oder manipuliert. In jedem Fall resultieren daraus Folgeschäden wie ein Vertrauens- und Reputationsverlust bei Kunden, gerichtliche Auseinandersetzungen und eventuelle Strafzahlungen. Und am Ende bleibt der Geschädigte auch noch auf den Kosten der Wiederherstellung seiner Daten und Systeme sitzen.

Um sich vor Cyber-Risiken zu schützen, gehört zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherheit der eigenen IT auch ein effektives Risikomanagement. Kaum ein Hotelier oder Gastronom kann mit der Geschwindigkeit, mit der Hacker ihre Methoden verfeinern, mithalten. Deshalb gilt es, weiterhin bestehende Risiken per Versicherung zu minimieren.

Klassische Versicherungen decken Cyber-Risiken nur ungenügend ab. Sie enthalten häufig sogar einen Ausschluss oder decken Schäden nur mit ungenügenden Versicherungssummen ab. Unsere Lösung „Fritz & Fritz Cyber-Schutz“ sichert Sie dagegen mit seinen drei Komponenten wirkungsvoll vor Internet-Risiken ab.

Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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