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Mitarbeiter Hotel Bindung

Die Vorteile einer bKV auf einen Blick

Eine bKV bringt sowohl dem Arbeitgeber, als auch seinen Angestellten eine Menge Vorteile.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Arbeitgebermarke: Sinnvolle Alternative zur Gehaltserhöhung, Attraktivität steigt ohne enorme Mehrkosten
  • Steuerliche Begünstigung: Kosten der bKV sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar
  • Steigerung der Produktivität: Reduzierung von Fehlzeiten und damit Krankheitskosten
  • Früherkennung und Vermeidung: Vorsorgeuntersuchungen decken Risiken zeitig auf und verhindern Langzeiterkrankungen
  • Imagegewinn: Positionierung als „sozial engagiertes“ Unternehmen
  • Schlankes Handling: Nach der Einführung kaum Verwaltungsaufwand

 

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • verbesserter Gesundheitsschutz: Schließen von Versorgungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Unmittelbarer Nutzen: geringere Eigenanteile bei der Gesundheitsvorsorge bzw. Rückzahlungen von Auslagen
  • Top Konditionen: Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen ohne individuelle Gesundheitsprüfung
  • Je nach Modell: Familienabsicherung durch vergünstigte Konditionen für Angehörige (Ehepartner, Kinder)
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Hochwasser Versicherungsschutz

Elemantarversicherung: Starkregen spült den Schutz dahin

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf Milliarden Euro verursacht. Davon entfällt ein Großteil auf Sachversicherungen für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe. Mit mehreren Hunderttausend Schäden sind zudem die Kfz-Versicherer besonders stark von Hagelschäden und Hochwasser betroffen.

Elementarschäden oft nicht abgedeckt

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren.

Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun!

 

Fall 1: Der Grund und Boden ist überflutet und Wasser dringt in das Haus des Versicherungsnehmers ein. Dies ist ein typischer Überschwemmungsschaden. Eine Überschwemmung ist die Überflutung des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschlägen sowie dem Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche.

Sickert Grundwasser dagegen in einen Keller, ohne dass der Erdboden draußen mit Wasser bedeckt ist, stellt keine Überflutung dar. (OLG Oldenburg, Urteil vom 20.10.2011, Az. 5 U 160/11).

 

Fall 2: Grund und Boden ist hier nicht überflutet. Die Dachrinnen und Gullys können das Regenwasser nicht mehr ableiten und laufen über. Das Wasser staut sich auf der Terrasse und dringt über die Balkontüren ins Haus ein.

Eine Überschwemmung liegt hier nicht vor, da Grund und Boden nicht mit Wasserüberstand bedeckt sind. Es ist laut OLG Hamm (Beschluss vom 3.8.2005, 20 U 103/05) auch nicht ausreichend, wenn das Wasser die Erde zwar bis zu Sättigungsgrenze angereichert hat, aber nicht auf der Oberfläche steht.

Kann dieser Fall als so genannter Rückstauschaden angesehen werden? Laut Definition liegt ein Rückstau vor, „wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen eindringt.“

Laut KG Berlin (Hinweisbeschluss vom 18.5.2018, 6 U 162/17) kann Wasser nur dann aus einem Rohrsystem austreten, wenn es zuvor in dieses eingetreten ist. Läuft es wegen Überlastung des Entwässerungssystems gar nicht erst ins Rohr, dann liegt auch kein versicherter Rückstau vor. Setzt sich auf einem Balkon im oberen Stockwerk eines Gebäudes durch starken Regen Wasser an der Balkontürschwelle fest, ist das ebenfalls kein Rückstau.

 

Fall 3: Ein Kellerschacht mit einem dahinterliegenden Fenster läuft bei Starkregen voll; das Wasser drang anschließend durch eine Bauanschlussfuge in den Keller ein und durchfeuchtete den Bodenbereich.

Legt man den allgemeinen Sprachgebrauch für den Begriff „Überschwemmung“ aus, so bedeutet das, dass eine normalerweise trocken liegende Bodenfläche von Wasser bedeckt ist. Hier ist aber „nur“ der Lichtschacht vollgelaufen, das restliche Grundstück stand nicht unter Wasser. Die Versicherung wird nicht zahlen.

 

Versicherungstipp: Die Beispiele zeigen, dass auch eine Elementarschadenversicherung bei einem Wasserschaden nicht immer zahlt. Staut sich das Wasser nicht auf dem Grundstück, dringt aber ins Gebäude ein, gibt es mit dem Versicherungsschutz Probleme. Abhilfe schafft eine Allgefahren-Deckung, die sowohl bei Sturm, Hagel als auch Wasser in jeglicher Form (flüssig, als Eis oder Schnee, sogar bei Wasserdampfschäden) greift.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Hochwasser Versicherungsschutz

Fritz & Fritz All-Risk: Vorteile beim Wiederaufbau

Versicherungsverträge sind manchmal tückisch. Wer glaubt, dass ein Versicherungsvertrag bei Schäden aufkommt und man danach freie Entscheidungen treffen kann, sollte sich die “Wiederherstellungsklausel” anschauen.

Viele Gebäudeversicherungen enthalten diese Klausel, die besagt, das ein Gebäude, welches beispielsweise durch Brand oder Hochwasser komplett zerstört wurde, nur am selben Ort und nur im selben Umfang bei gleicher Nutzungsart wieder aufgebaut werden darf.

Ein Beispiel: Ein Hotelierspaar verliert durch ein Hochwasser ihren Betrieb, sind aber dafür versichert. Da sie kurz vor der Rente stehen und das Hotel am alten Standort aufgrund zerstörter Infrastruktur nicht schnell wiederaufgebaut werden kann, möchten sie auf einen Hotelneubau verzichten und anderswo bauen. Eine strenge Wiederherstellungsklausel würde sie zwingen, an derselben Stelle dasselbe Haus mit derselben Nutzungsart zu errichten!

Die All-Risk von Fritz & Fritz ist da flexibler: Der Versicherer leistet Entschädigung auf Neuwertbasis auch dann, wenn vom Schaden betroffene Gebäude an anderer Stelle (Deutschland) oder ähnlicher Betriebsart wiederaufgebaut werden. Ihr Vorteil: Volle Flexibilität beim Einsatz der Entschädigung.

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Blitz Versicherung Hotel

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Wenn der Blitz einschlägt

Im vergangenen Jahr haben Blitzeinschläge zu einem neuen Schadenhöchststand gesorgt. Hausrat- und Wohngebäudeversicherer zahlten 280 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden.

Während die Anzahl der Schadenfälle rückläufig ist – es wurden 290.000 Einschläge gemeldet und damit etwa 10.000 weniger als 2017 – werden die Kosten bei jedem Einschlag höher. Im Durchschnitt kostete die Regulierung eines Blitzeinschlags 960 Euro. Gründe liegen in der verbesserten Gebäudetechnik: Bei einem Einschlag müssen Steuerungen für Heizung oder Jalousien repariert oder ausgetauscht werden.

Wer zahlt?

Nach einem Blitzeinschlag übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Dach oder Mauerwerk. Gedeckt sind auch Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Schäden an beweglichem Eigentum in der Wohnung oder im Haus trägt die Hausratversicherung.

Aber Achtung! Nicht immer ist der Blitzschlag direkt für die Schäden verantwortlich. Häufig werden elektronische Geräte durch hohe Überspannung beschädigt. Während eines Gewitters kommt es zu gewaltigen elektrischen Entladungen. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn hohe Überspannungen über den Netzanschluss oder die Antenne ins Haus gelangen. Man spricht dann von Überspannungsschäden. Besonders gefährdet sind Geräte mit elektronischen Bauteilen wie Fernseher, Computer, Drucker oder Telefon.

Überspannungsschäden sind nicht automatisch durch eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Sie müssen zusätzlich versichert werden – meist über die Hausratversicherung. Nur Schäden an fest eingebauten elektrischen Installationen wie der Heizungssteuerung sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

Quelle: GDV

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Wasserschäden: Wer zahlt bei undichten Fugen?

Mehr als die Hälfte aller Wohngebäudeschäden gehen auf Leitungswasserschäden zurück. Sind undichte Fugen an Wannen und Duschen die Ursache, gibt es oft Probleme in der Abwicklung.

Versicherungen tun sich schwer, Schäden durch den Austritt von Leitungswasser an schadhaften Dichtungsfugen zu übernehmen. Schuld daran sind meist unterschiedliche Ansichten. Duschen und Wannen seien ja dazu da, einen Wasseraustritt zu gewähren. Wenn es eine undichte Stelle gibt, ist dieser nicht versichert. Die andere Seite sieht Wanne oder Dusche im Ganzen als Teil des Rohrsystems. Damit wäre auch das ordnungsgemäße Abfließen mit gedeckt und der Schaden versichert.

Die Rechtsprechung kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen:  Das OLG Düsseldorf beispielsweise sieht solche Schäden als nicht versichert an, das OLG Frankfurt/Main sieht es ganz anders. Auf der sicheren Seite ist also nur der, dessen Versicherungsvertrag den Wasseraustritt aus Fugen einschließt.

Ausschluss von Schwamm und Schimmel

Oft bleibt der Wasseraustritt durch defekte Silikonfugen über längere Zeit unbemerkt. In der Folge bilden sich dann Herde mit Schimmel oder Schwamm. In den Bedingungen der verschiedenen Wohngebäudeversicherungstarife werden Sie nun regelmäßig den Ausschluss von Schwamm und Schimmel finden. Solche Schäden sind dann – auch in den unbenannten Gefahren – in der Regel nicht versicherbar. Da ist es gut, dass der Bundesgerichtshof bereits urteilte, dass Schwammbefall als Folge eines Leitungswasserschadens unter den Versicherungsschutz fallen.

Trotzdem hat der Versicherungsnehmer Obliegenheiten. So sollte er dafür sorgen, das alte Silikonfugen erneuert werden.

Quelle: VEMA

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