Kategorie: Brandschutz

Brandschutz Hotel

Brandschutz: Der richtige Feuerlöscher vermeidet Folgeschäden

Die Feiertage rund um Weihnachten und Silvester bringen eine erhöhte Brandgefahr mit sich. Überall gibt es offene Feuer und es wird ausgiebig gefeiert, ohne ein Auge auf den Brandschutz zu haben. Dann ist es sinnvoll, den richtigen Feuerlöscher zumindest in der Nähe zu haben und zu wissen, das er funktionsbereit ist.

Es gibt hierzulande verschiedene Typen von Feuerlöschern, die je nach Brandklasse und Einsatzzweck unterschiedliche Löschmittel verwenden. In Deutschland regeln Normen wie die DIN EN 3 und technische Regeln wie die ASR A2.2 die Anforderungen an Feuerlöscher und deren Prüfung.
Zu den gängigsten Feuerlöschertypen gehören Wasserlöscher (für feste Stoffe), Schaulöscher (auch für flüssige Stoffe wie Benzin, Öle oder Lacke), Pulverlöscher (universell einsetzbar) und CO2-Löscher (ideal für Serverräume, IT-Anlagen und Labore). Zusätzlich wurden spezielle Fettbrandlöscher für Fettbrände in Küchen entwickelt.

Prüfpflichten

Tragbare Feuerlöscher müssen in Deutschland alle zwei Jahre von einem Sachkundigen überprüft und gewartet werden. Dies ist in der Norm DIN 14406-4 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) vorgeschrieben, insbesondere im gewerblichen Bereich. Die Wartung und Instandhaltung darf nur von einer „zur Prüfung befähigten Person“ (Sachkundiger) durchgeführt werden. Diese Person benötigt eine spezielle Schulung und schriftliche Legitimation des Arbeitgebers (im gewerblichen Kontext). Im privaten Bereich kann man sich an spezialisierte Brandschutz-Fachbetriebe wenden, die oft in den Gelben Seiten oder online zu finden sind.

Bevorzugte Feuerlöscher von Versicherungen

Versicherungen schreiben in der Regel keine spezifischen Feuerlöscher vor, sondern legen Wert auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen. Die Ausstattung des Betriebes sollte eine effektive Brandbekämpfung möglich machen und eine ausreichende Anzahl von Löschmitteleinheiten (LE) basierend auf der Grundfläche und Gefährdung des Gebäudes vorsehen. Und: Die Löscher sollten für das spezifische Brandrisiko geeignet sind. In Büroräumen werden beispielsweise Schaumlöscher oft Pulverlöschern vorgezogen, da sie weniger Sekundärschäden verursachen. Der Grund für diese Präferenz ist die Schadensminimierung. Ein funktionsfähiger, passender Löscher kann einen Entstehungsbrand schnell eindämmen und somit größere, teure Schäden vermeiden, was sowohl im Interesse des Versicherungsnehmers als auch des Versicherers liegt. Zur Minimierung von Folgeschäden ist z. B. der Einsatz von Kohlendioxid-Feuerlöschern in elektrischen Einrichtungen und EDV-Bereichen bzw. von Handfeuerlöschern der Brandklasse F zur Bekämpfung von Fettbränden vorgesehen.

Als Standard in Hotels hat sich in den letzten Jahren der Einsatz von Schaumlöschern manifestiert. Pulverlöscher sind jedoch in den allgemeinen Hotelbereichen nicht verboten, sollten jedoch schrittweise, zur Minimierung von Folgeschäden durch Pulver, aussortiert werden.

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Prüfung elektrischer Anlagen: VdS oder DGUV?

Immer mehr Versicherer fordern vom Hotelier die Prüfung der elektrischen Geräte und Anlagen nach VdS. Bisher wurde nach DGUV geprüft. Was ist nun Pflicht und warum sollte genauer geprüft werden?


Die Prüfung elektrischer Anlagen ist nicht nur aufwendig, sondern meist mit nicht zu übersehenden Kosten verbunden. Zunächst muss ein passender Partner gefunden werden – der örtliche Elektriker hat für solche Aufgaben selten Zeit. Und dann müssen alle Räume begehbar sein.

Werden dann Mängel festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt werden, um Gefahrenquellen zu beseitigen und den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Während die DGUV-Prüfung die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, baut die VdS-Prüfung darauf auf und bietet einen erweiterten Schutz für Anlagen, Gebäude und indirekt auch für Personen. Nur die Kombination beider Prüfungen minimiert Risiken und kann potenzielle Gefahren frühzeitig aufdecken, die
bei einer alleinigen DGUV-Prüfung möglicherweise unerkannt bleiben würden.

Warum eine DGUV-Prüfung nicht (mehr) ausreicht

Beim Umfang unterscheiden sich beide Prüfungen. Während die DGUV hauptsächlich ortsveränderliche Betriebsmittel prüft, umfasst die VdS ortsfeste Anlagen wie Trafostationen, Schaltanlagen und Verteiler. Sie ist umfangreicher und beinhaltet z.B. thermografische Untersuchungen. Das hilft bei der Erkennung von Schwachstellen, die bei DGUV möglicherweise
unentdeckt bleiben.
Auch das Prüfintervall ändert sich. Ortsfeste Anlagen wurden bisher alle vier Jahre geprüft. Nach VdS-Richtlinie muss jetzt jedes Jahr geprüft werden, es sei denn, es werden keine gravierenden Mängel festgestellt. Dann verlängert sich der Turnus auf zwei Jahre. Allerdings setzt die VdS-Prüfung ein höheres Maß an Expertise voraus und darf nur von speziell zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden.

Wer Prüfintervalle nicht einhält bzw. die VdS-Prüfung nicht nachweisen kann, muss sich auf Probleme im Schadensfall einstellen! Nur die Kombination aus DGUV und VdS bietet also einen umfassenden Schutz! Das Gute: Bei Fritz & Fritz können Sie die Prüfungen über unsere Partner TÜV Nord und TÜV Süd beauftragen, egal wo sich Ihr Betrieb in Deutschland befindet!

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Strom Hotel Versicherung

Prüfung elektrischer Anlagen: Ein Muss für Ihre Sicherheit

Arbeitgeber sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig fachkundig prüfen zu lassen – das verlangen die Berufsgenossenschaften wie die Versicherer. Wir erklären die Regeln.

In den vergangenen Jahren hat die Zahl der elektrischen Geräte und Einbauten stark zugenommen. Hinzu kommt die wachsende Zahl an Fahrzeugen, die elektrisch betrieben werden: Autos, Pedelecs, E-Scooter. Um vor allem dem Personen- und Brandschutz gerecht zu werden, müssen elektrische Anlagen deshalb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Die Prüfung ist für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bei Zuwiderhandlungen können hohe Strafen verhängt werden. Im Schadenfall droht außerdem der Verlust des wichtigen Versicherungsschutzes.

Komplizierte Vorgaben führen in der Praxis aber zur Verunsicherung. Wann und in welchen Abständen muss geprüft werden? Was muss geprüft werden? Wie muss geprüft werden? Wer darf prüfen?

Unterschiedliche Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 (Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft) dient vor allem dem Personenschutz. Die Klausel 3602 ist die Feuerklausel der Versicherer, die für Ihren Versicherungsschutz relevant ist.
Beiden liegen unterschiedliche Fristen zur Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zugrunde. Sie müssen jedoch eingehalten werden, um im Falle eines Schadens weder strafrechtlich verfolgt zu werden, noch den eigenen Schutz zu verlieren.

Die behördliche Prüfpflicht DGUV- Vorschrift sieht alle vier Jahre eine Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel vor. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen alle sechs Monate geprüft werden. Zur Prüfung ist eine Elektrofachkraft ausreichend.

Die versicherungsvertragliche Prüfpflicht gemäß Klausel 3602 sieht eine jährliche Prüfung durch einen Fachingenieur oder Sachverständigen vor. Das kann aufwendig und teuer werden.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Elektroprüfung im Hotel.

Indirekte Versicherungskosten sparen

Während gesetzlich-behördliche Regelungen (Ziel: Personenschutz) starr sind, können vertragliche Klauseln (Ziel: Sachschutz) durchaus angepasst werden. Fritz & Fritz Spezialkonzepte für Hoteliers bieten nicht nur die Verlängerung von Prüfintervallen (bei Mängelfreiheit der Anlage), sondern auch eine Vereinfachung der Prüfung. Prüft ein Elektromeister, so kann das mehrere tausend Euro billiger werden als bei gleicher Prüfung durch den VdS-anerkannter Sachverständigen.

In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich auch, einmal die Regelung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. In jedem Fall sollten die regelmäßigen Prüfungen ordentlich dokumentiert sein und auch die Prüfung von privaten Elektrogeräten einbeziehen (sofern es kein Verbot gibt), die die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz mitbringen. Denn auch dafür sollte Ihr Vertrag den Versicherungsschutz übernehmen!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
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Prüfung elektrischer Anlagen

Elektroprüfung: Mit den eigenen Leuten?

In Hotels und gastronomischen Betrieben sind elektrischer Anlagen und Betriebsmittel  nach DGUV Vorschrift 3  zu überprüfen. Doch wer darf diese Prüfung machen und was passiert, wenn die Überprüfung vernachlässigt wird?

Defekte Elektrogeräte sorgen Jahr für Jahr für Unfälle und Brände. Regelmäßige Prüfungen sollen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Unterschieden wird dabei nach vertraglichen Prüfpflichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und behördlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 3. Demnach muss eine „Elektrofachkraft“ die Überprüfung vornehmen. Bei „ortsfesten“ Betriebsmitteln alle vier Jahre, bei mobilen alle sechs Monate.

Doch wer ist eine Elektrofachkraft? Wer aufgrund seiner „fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann“, wird als Elektrofachkraft zugelassen.

Ist mein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft?

Eine Ausbildung ist die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft, hinzukommen Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis. Die einmal erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Fachkraft ist, liegt alleine beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der von ihm im fachlichen Bereich beauftragten Person.

Wichtig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, ist anschließend die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prüfbericht sollte enthalten, wann die Prüfung durchgeführt wurde, was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden und bis wann die Mängel abgestellt werden.

Ihr Vorteil bei Fritz & Fritz

Alle Hoteliers und Gastronomen, die einen All-Risk-Vertrag bei Fritz & Fritz unterschrieben haben, können „ihre“ Elektrofachkraft auch zur Prüfung ihrer vertraglichen Pflichten heranziehen. Statt eines Vds- anerkannten Sachverständigen reicht die Dokumentation der Prüfung durch die Fachkraft, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Und: Statt jährlicher Prüfung sind die Prüfungen für die Versicherung nur noch alle fünf Jahre durchzuführen!

Drastische Strafen

Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und dadurch einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße von 10.000 Euro drohen strafrechtliche Konsequenzen. Brennt das Hotel oder das Restaurant ab, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und damit ggf. der Existenz!

Quelle: Bayerische Landesbrandversicherung AG

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

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Steckdosenleiste Sicherheit Elektronikversicherung

Brandherd Mehrfachsteckdosen und Akkus

Mehrfachsteckdosen und Akkus führen bei falschem Umgang zu folgenschweren Bränden.
Laut der Brandursachenstatistik 2016 des Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) Kiel wurde „Elektrizität“ bei 31 Prozent der Fälle als Brandursache festgestellt.

In den Personalräumen nutzen Mitarbeiter häufig ihre privaten Geräte wie Wasserkocher, Kaffeevollautomat und Radios. Angeschlossen werden alle Geräte an einer privat mitgebrachten Mehrfachsteckdosenleiste. Bei einer Überlastung kann es schnell zu einem Kabelbrand kommen. Deshalb sollten sie bei Mehrfachsteckdosen darauf achten:

  • Beim Kauf auf das Prüfsiegel achten (GS-, CE-, VDE- oder TÜV).
  • Vorhandene Steckdosenleisten regelmäßig auf Beschädigungen, verbogene Kontakte oder locker sitzende Stecker überprüfen.
  • Belastungsgrenze beachten (meist 3.500 Watt). Der Stromverbrauch aller Geräte in Watt, die an die Mehrfachsteckdose angeschlossen werden, darf die zulässige Leistung der Mehrfachsteckdose nicht übersteigen.
  • Steckdosenleisten nicht abgedeckt betreiben – Überhitzungsgefahr.
  • In feuchten Räumen oder im Freien nur ausdrücklich dafür zugelassene Steckdosenleisten verwenden.
  • Leistungsstarke Geräte wie Waschmaschine, Trockner, Heizlüfter grundsätzlich nur direkt an Wandsteckdosen anschließen.
  • Nie mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinander schalten!
  • Gefahr der Überlastung, da sich die Stromleistung summiert.

In gewerblichen Räumen müssen sämtliche nicht fest installierten Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen den geltenden Richtlinien entsprechen. Insbesondere in Hotels müssen höherwertige Steckdosenleisten für besondere Einsatz- und Umgebungsbedingungen verwendet werden (keine preisgünstigen Haushaltssteckdosenleisten). Der Unternehmer ist zudem verpflichtet, sämtliche ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen und Verlängerungsleitungen regelmäßig fachmännisch überprüfen zu lassen.

Ladung von Akkus

Auch beim Laden von Akkus ist größte Vorsicht geboten. Immer wieder kommen es zu Bränden wegen technischer Defekte.  Lithium-Ionen-Akkus gewinnen für den Einsatz im Bereich mobiler elektronischer Anwendungen (Smartphones, Notebooks etc.) und im Bereich elektrischer Kleinfahrzeuge immer mehr an Bedeutung. Mechanische Schädigungen, unsachgemäßes Laden und Produktfehler können eine unkontrollierte oder beschleunigte Abgabe der elektrischen Ladung bewirken. Dies kann zur Überhitzung und schließlich zu einem Brand führen.

Deshalb sollte im Umgang mit Akkus folgende Punkte beachtet werden:

  • Nur mit dem Original-Ladegerät laden.
  • Nur Original-Akkus verwenden.
  • Äußerlich beschädigte bzw. deformierte Akkus fachgerecht entsorgen und erneuern.
  • Überladung und Tiefentladung vermeiden – Produktdatenblatt des Herstellers beachten.
  • Akkus sollten mit einer Schutzschaltung ausgestattet sein, die vor Überladung, Tiefentladung und Kurzschluss schützt.
  • Bei längerer Lagerung und Nichtgebrauch der Akkus sollte regelmäßig der Ladezustand kontrolliert werden. Der optimale Ladezustand liegt bei 50-80 Prozent.
  • Möglichst Akku vom Gerät trennen und kühl lagern. Die ideale Lagertemperatur beträgt 10-25° C. Extreme Hitze (direkte Sonne) oder Kälte (z.B. Lagerung über Winter in kalter Garage) meiden.

Quelle: Mannheimer Versicherung

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

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