Kategorie: Gastronomie

Brandschutz Beratung Hotel

Hotelversicherung All-Risk: Klarer und sicherer

Krisen wie im Ahrtal oder der Corona-Lockdown haben es gezeigt: Nur wer Versicherungsverträge mit klar definierten Bedingungen besitzt, kann auf deren Schutz vertrauen. Viele Hoteliers und Gastronomen mussten trotz abgeschlossener Versicherung ohne oder mit sehr wenig Entschädigung über die Runden kommen.

Fritz & Fritz arbeitet deshalb sorgfältig an seinen Versicherungswerken und verhandelt Konditionen bei den Versicherern aus, die ihresgleichen am Markt suchen. Unser Ziel ist bester Versicherungsschutz auch dank klarer Bedingungen.

Das Jahr 2022 haben wir dazu genutzt, gemeinsam mit der Nürnberger Versicherung die preisgekrönte Hotelversicherung All-Risk komplett zu prüfen und zu überarbeiten. Neben verbesserten Klauseln für den Versicherten reagieren wir auf die Bewegungen am Markt und haben wichtige Klauseln überarbeitet, transparenter gestaltet und eindeutiger formuliert. Dabei haben wir auf Beitragsstabilität geachtet und unumgängliche Marktstandards eingearbeitet.

Das neue Vertragswerk gilt ab dem 1. Januar 2023. Alle Bestandskunden werden nach der obligatorischen Zustimmung umgestellt. Neukunden werden sofort mit der neuen All-Risk eingedeckt.

Beitrag bleibt stabil

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Überarbeitung war die Beitragsstabilität für unsere Kunden. Alle Versicherer haben aktuell Probleme mit höheren Schadenkosten, verursacht durch gestiegene Material- und Lohnkosten, Corona bedingten Produktionsstopps, Lieferkettenproblemen und verschärftem Fachkräftemangel. Preissteigerungen für Energie durch den Krieg in der Ukraine verschlimmern die Probleme. Vor diesem Hintergrund erhöhen viele Versicherer Ihre Beiträge für das nächste Jahr um zehn bis 65 Prozent!

Ihr Beitrag für die neue Hotelversicherung All-Risk hingegen bleibt im nächsten Jahr stabil!
(Ausgenommen hiervon ist die jährliche Anpassung Ihrer Versicherungssumme mittels „Wertzuschlagsklause“ an den Baupreisindex vom Statistischen Bundesamt.)

 

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Prüfung elektrischer Anlagen

Elektroprüfung: Mit den eigenen Leuten?

In Hotels und gastronomischen Betrieben sind elektrischer Anlagen und Betriebsmittel  nach DGUV Vorschrift 3  zu überprüfen. Doch wer darf diese Prüfung machen und was passiert, wenn die Überprüfung vernachlässigt wird?

Defekte Elektrogeräte sorgen Jahr für Jahr für Unfälle und Brände. Regelmäßige Prüfungen sollen dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Unterschieden wird dabei nach vertraglichen Prüfpflichten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden und behördlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 3. Demnach muss eine “Elektrofachkraft” die Überprüfung vornehmen. Bei “ortsfesten” Betriebsmitteln alle vier Jahre, bei mobilen alle sechs Monate.

Doch wer ist eine Elektrofachkraft? Wer aufgrund seiner “fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann”, wird als Elektrofachkraft zugelassen.

Ist mein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft?

Eine Ausbildung ist die Grundlage für die Qualifikation einer Elektrofachkraft, hinzukommen Praxiserfahrung und Vorschriftenkenntnis. Die einmal erworbene Elektrofachkraft-Qualifikation kann durch mangelnde Fortbildung oder durch die Ausübung fachfremder Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum auch wieder verloren gehen. Die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Fachkraft ist, liegt alleine beim Unternehmer bzw. Arbeitgeber oder der von ihm im fachlichen Bereich beauftragten Person.

Wichtig, wenn die Prüfung durchgeführt wird, ist anschließend die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prüfbericht sollte enthalten, wann die Prüfung durchgeführt wurde, was geprüft wurde, welche Mängel festgestellt wurden und bis wann die Mängel abgestellt werden.

Ihr Vorteil bei Fritz & Fritz

Alle Hoteliers und Gastronomen, die einen All-Risk-Vertrag bei Fritz & Fritz unterschrieben haben, können “ihre” Elektrofachkraft auch zur Prüfung ihrer vertraglichen Pflichten heranziehen. Statt eines Vds- anerkannten Sachverständigen reicht die Dokumentation der Prüfung durch die Fachkraft, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Und: Statt jährlicher Prüfung sind die Prüfungen für die Versicherung nur noch alle fünf Jahre durchzuführen!

Drastische Strafen

Wer seinen Prüfpflichten nicht nachkommt und dadurch einen Schaden fahrlässig herbeiführt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben einer Geldbuße von 10.000 Euro drohen strafrechtliche Konsequenzen. Brennt das Hotel oder das Restaurant ab, droht der Verlust des Versicherungsschutzes und damit ggf. der Existenz!

Quelle: Bayerische Landesbrandversicherung AG

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
E-Check Prüfung elektrischer Anlagen

Brandherd elektrische Anlagen

Solche Meldungen liest man immer wieder: „Der Dachstuhl des einsam gelegenen Landhotels steht in Flammen. Mehrere Stunden sind die Feuerwehren der umliegenden Ortschaften im Einsatz, um den Brand zu löschen. Erste Ermittlungen ergeben: Den Brand ausgelöst hat ein elektrischer Defekt an einem Kühlschrank.“

Dabei können elektrische Defekte vor einem Ausbruch eines Brandes schon entdeckt werden. Dazu müssen Elektrogeräte im Betrieb regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Bei ortsfesten Geräten wird eine Prüfung alle vier Jahre empfohlen, bei ortsbeweglichen alle sechs Monate.

Eine einfache und effektive Brandschutzmaßnahme ist außerdem ein routinemäßiger Kurz-Check bei der Zimmerreinigung:

  • Kühlschranktür geschlossen?
  • Herdplatten aus?
  • Elektrogeräte ausgeschaltet?
  • Private Elektrogeräte von Gästen ausgesteckt?
  • Ungewöhnliche Gerüche, z. B. es riecht verbrannt?
  • Ungewöhnliche Geräusche, z. B. defekte Lüfter?
  • Aschenbecher geleert?
  • Genügend Abstand brennbarer Gegenstände, z. B. Vorhänge, zu Elektrogeräten?

Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Brandschutzberatung

Wenn Brandschutzauflagen erdrückend werden.

Produktlösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schutz für Ihre Management-Entscheidungen.
mehr …
Hochwasser Versicherungsschutz

Unwetter: Wie richtig absichern gegen Schäden durch Starkregen?

Die Unwetterserien im Juni und Juli 2021 mit heftigem Starkregen und Hagel haben nach vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versicherte Schäden in Höhe von fünf bis sechs Milliarden Euro verursacht. Doch wie können sich Hoteliers gegen derartige Schäden absichern?

Die tatsächlichen Unwetterschäden liegen indes noch höher, denn nicht alle Häuser sind komplett versichert. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Elementargefahren. Aber selbst bei einer Elementarversicherung ist eine Bewertung des Schadens manchmal schwierig. Denn nicht immer, wenn bei starkem Regen Wasser ins Haus eindringt, hat man es mit einem versicherten Überschwemmungsschaden zu tun.

Wo die Elementarversicherung schützt und wo es besser ist, gleich eine Allgefahrenversicherung abzuschließen, erfahren Sie im Artikel der Fachzeitschrift TopHotel. 

Produktlösung: All-Risk Gastro

Hier finden Sie die Allgefahrenversicherung für Gastronomen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links