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Kerzen Brandschutz Versicherung

Mit dem besten Schutz ins Jahr 2020

Liebe Kunden, Interessenten und Partner,

das Jahr 2019 neigt sich dem Ende und es wird Zeit, uns bei Ihnen zu bedanken. Wir freuen uns, Sie als Kunden zu haben! Wir sind gespannt auf Ihre Wünsche als Interessent! Wir sind beruhigt, sie als Partner auf unserer Seite zu wissen! Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Das gesamte Team von Fritz & Fritz wünscht Ihnen eine gesegnete Weihnachtszeit im Kreise Ihrer Lieben und einen guten Start ins Jahr 2020! Mögen die kommenden Monate so verlaufen, wie Sie sich das wünschen ‑ mit vielen positiven Highlights und ohne Komplikationen. Und sollte doch mal ein Missgeschick passieren, sind wir für Sie da und helfen Ihnen.

Herzliche Grüße aus Margetshöchheim

Ihr Team von Fritz & Fritz

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Mädchen Reise Versicherung

Reiserecht: Informationspflicht des Hoteliers

Viele Hoteliers, die unter das neue Reiserecht fallen fragen sich: “Ist die Informationspflicht erfüllt, wenn ich dem Gast einen Link mit den entsprechenden Informationsblättern zukommen lasse?”

Nach Art. 250 § 2 EGBGB beinhalten die vorvertraglichen Informationspflichten unter anderem, dem Reisenden das vorgesehene Formblatt 11 zur Verfügung zu stellen. Kerninhalt dieses Formblattes ist die Information des Reisenden darüber, dass ihm eine Pauschalreise angeboten wird und er alle EU-Rechte in Anspruch nehmen kann, die für Pauschalreisen gelten. Insbesondere wird der Reisende darauf hingewiesen, dass der Anbieter über die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung verfügt.

Das jeweilige Formblatt muss entsprechend des verbindlichen Gestaltungshinweisen ausgefüllt werden. Leere Formulare genügen nicht. Unter Umständen ist bei mehreren Vertragsangeboten für die jeweilige Reise das zutreffenden Musterformblatt beizulegen. Nur auf diese Weise werden die notwendigen Informationen „vor Abgabe seiner Vertragserklärung“ erteilt.

Weder der Reisende, noch Sie als Unternehmer haben nach dem Gesetz eine Pflicht, die Formulare zu unterschreiben. Gleichwohl trägt der Reiseveranstalter (also der Hotelier) die Beweislast dafür, dass er seine Informationspflichten erfüllt hat. Daher wäre es empfehlenswert darauf zu achten, dass die Überlassung des Formblattes per Unterschrift bestätigt wird.

Im Falle einer unterlassenen Informationspflicht bzw. einem nicht möglichen Beweis der Informationserfüllung greifen unter Umständen Gewährleistungsansprüche zugunsten des Reisenden und bei Vorliegen von Folgeschäden sogar verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche. Zudem führt die Verletzung von Informationspflichten dazu, dass ein selbständiger Reisemangel vorliegt, der zu einem Minderungsanspruch zugunsten des Reisenden führt.

Grundsätzlich wäre eine Verlinkung auf der Homepage des Hotels auf das gegenständliche Formblatt 11 möglich. Jedoch raten wir davon ab, da Sie durch eine reine Verlinkung niemals darlegen und beweisen könnten, dass Sie Ihrer Informationspflicht auch wirklich vorvertraglich nachgekommen sind (siehe oben). Möglich wäre eine Übermittlung der Informationen per Post, per E-Mail oder per App.

 

Quelle: IHA

Produktlösung: Pauschalreiserecht

Schutz für Ihre Kunden bei Pauschalreiseangeboten und verbundenen Reiseleistungen
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Fritz & Fritz als anerkannter Experte für Hotelversicherungen

Fritz & Fritz kümmert sich seit 40 Jahren um die Absicherung von Hotels und Gastronomiebetrieben. Jetzt hat das Fachjournal “Gastgewerbemagazin” uns als Spezialisten für Versicherungsfragen in ihr Expertenforum aufgenommen. Leser des Magazins haben die Möglichkeit, telefonisch oder per Mail bei Fritz & Fritz Rat einzuholen oder einen Beistand in Versicherungsfragen anzufordern.

Den passenden Artikel zum Thema “Die richtige Versicherung im Hotel” lesen Sie hier.

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IT-Sicherheit: Mensch als Schwachpunkt

Nicht nur aus Sicherheitslücken in Computerprogrammen und immer raffinierteren Hackermethoden ergeben sich Gefahren für den Hotelier im Internet. Auch gutgläubige Mitarbeiter und unsachgemäßer Umgang mit der IT öffnen Cyberattacken Tür und Tor.

Als zunehmendes Unternehmensrisiko erweist sich bespielsweise der sogenannte “Fake President Fraud” – eine Betrugsmethode, bei der sich die Täter als Unternehmensleiter oder Anwalt der Firma ausgeben und die Autoritätshörigkeit eines Mitarbeiters ausnutzen. Weltweit wurden so schon Schäden von 2,8 Mrd. Euro angerichtet. Der Masche geht ein intensives Ausspähen des Mitarbeiters voraus.

Haftungsrisiko für Manager

Fakt ist: Jede noch so gute IT-Sicherheitslösung verliert durch Unachtsamkeit oder Fehlverhalten, durch mangelndes Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung von sensiblen Daten und Information sowie fehlende Kenntnisse möglicher Gefahren, die auf Seiten der Belegschaft vorhanden sind, jegliche Wirkung.

Führungskräfte im Hotel müssen sich deshalb mit den Risiken des Internets auseinandersetzen. Wichtige Elemente sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die Sensibilisierung und Schulung der Belegschaft. Zudem sollte regelmäßig auf aktuelle Gefahren hingewiesen werden, damit potenzielle Angriffsversuche erkannt werden können,

Wird die Organisationspflicht hinsichtlich der IT-Sicherheit vernachlässigt, droht im Falle eines Schadens ein Verschulden des Managers – mit ernstzunehmenden Folgen bis hin zur Haftung mit seinem gesamten Privatvermögen.

Quelle: Börsen-Zeitung

Produktlösung: Cyber-Schutz

Hier erfahren Sie mehr zum Fritz & Fritz Cyber-Schutz.
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