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Hü und Hott bei der Betriebsschließung

Viele Hoteliers und Gastronomen werden die erste Coronawelle noch nicht zu den Akten legen können. Denn bei vielen laufen noch Prozesse vor den Gerichten, die höchst unterschiedlich bewertet werden. Kunden von Fritz & Fritz konnten auf die Erfahrung verzichten.

Zur Erinnerung: Nach Ausbruch des Covid-Virus wurden landesweit per Generalverfügung Hotels und Gastronomiebetriebe geschlossen. Viele Unternehmer wandten sich daraufhin an ihre Versicherung, um aus der Betriebsschließungspolice Geld zu erhalten. Doch nicht wenige wurden enttäuscht: Corona sei nicht eingeschlossen, zudem handle es sich bei einer generellen Schließung um keinen Versicherungsfall.

Um die Stimmung nicht eskalieren zu lassen, bot die Versicherungswirtschaft vielen Betroffenen eine Entschädigung von 15 Prozent für den Schließungszeitraum an. Wer den so genannten Bayerischen Vergleich annahm, musste auf weitere Ansprüche verzichten und stimmte einer Auflösung des Vertrages zu.

 

Klageweg nicht immer erfolgreich

Viele Hoteliers und Gastronomen stimmten dem mickrigen Angebot nicht zu und entschieden sich zu klagen. Regelmäßig tauchen nun in der Presse Urteile auf – mit höchst unterschiedlichen Ergebnissen und Begründungen: Einigen Hoteliers und Gastronomen wird Recht gegeben, einige Urteile entbinden die Versicherer von einer Zahlung.

Die häufigsten Streitpunkte: Ist das Covid-Virus überhaupt Teil der im IfSG genannten Krankheiten und damit ein versicherter Krankheitserreger? Ist eine Pandemie versichert oder lediglich Einzelfälle in Betrieben, die auch tatsächlich betroffen sind (so genannte intrinsische Gefahr). Reicht eine Allgemeinverfügung als Präventionsmaßnahme, um einen Versicherungsfall auszulösen?

All diese Fragen wurden von den Gerichten unterschiedlich bewertet oder gar an die nächste Instanz weitergereicht.

 

Aktives Schadenmanagement ist viel Geld wert

Etwas anders erlebten die Kunden von Fritz & Fritz die Verhandlungen mit dem Versicherer. Sie mussten weder vor Gericht, noch eine Anstrengungen unternehmen. In intensiven, Wochen dauernden Verhandlungen wurden durch die Geschäftsleitung und die Expert*innen unserer Schadenabteilung die Argumente erarbeitet und mit dem Versicherer ausgetauscht. Am Ende stand ein Vergleichsangebot, welches nicht nur ein vielfaches der Bayerischen Lösung beinhaltete, sondern – noch deutlich wirkungsvoller – den kompletten Schließungszeitraum von bis zu 73 Tagen (je nach Bundesland) abdeckte. Die allermeisten Kunden stimmten dem Vergleich zu und erhielt zeitnah erhebliche Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung.

All diese Leistungen wurden und werden von Fritz & Fritz auch zukünftig für Bestandskunden erbracht!

Schadenmanagement

Unsere Experten sind Ihre Anwälte im Schadenfall!
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Neue Mitarbeiter*innen bei Fritz & Fritz

Gerade in der Coronazeit standen bei uns die Telefone nicht mehr still, viele Kunden und Interessenten mussten vertröstet werden und der eine oder andere Vorgang wurde später als geplant bearbeitet. Das soll sich nicht wiederholen und darum haben wir unser Team nachhaltig verstärkt.

Andrea Markel Nyvelt ist zwar schon etwas länger an Bord, steigt aber nun verstärkt im Vertragsmanagement ein. Viele Bestandskunden haben schon mit Carmen Rolfsmeyer, Steffen Wenninger und Markus Lesch gesprochen, die ebenfalls die Teams im Innendienst verstärkt haben. Das Schadenmanagement konnte mit Julian Ziegler einen Experten hinzugewinnen und um die IT bei Fritz kümmert sich ab sofort Jochen Albert.

Bild von links: Geschäftsführer Michael Fritz, Andrea Markel Nyvelt, Jochen Albert, Julian Ziegler, Carmen Rolfsmeyer und Markus Lesch.

 

Willkommen im Team, wir freuen uns über Eure Unterstützung!

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Fritz Akademie legt los

Fritz & Fritz möchte seinen Kunden die beste Beratung bieten. Dazu benötigen wir Versicherungsexperten, die sich nicht nur mit allen Facetten des Vertragsrechts auskennen, sondern auch die leistungsstärksten Produkte am Markt finden und den Kunden wirkungsvoll damit absichern können.

Um das Expertenwissen, welches es überall in unserem Haus gibt, mehr Mitarbeiter*innen zugänglich zu machen, haben wir die Fritz Akademie ins Leben gerufen. In einem regelmäßigen Turnus stehen Spezialisten unterschiedlicher Sparten mit einem Vortrag zur Verfügung und schulen die eigenen Kolleginnen und Kollegen zum neuesten Stand beim Produktportfolio und in der Rechtsprechung.

Profitieren von dieser Weiterbildungsinitiative werden vor allem unsere Kunden und Interessenten, die zukünftig bei fast jeder Mitarbeiter*in sofort qualifizierte Antworten auf ihre Fragen erhalten werden.

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Im Hotel und Restaurant: Coronatests bei Gästen

Hotels und Restaurants bieten ihren Gästen kostenlose Coronatests an. Häufig sollen diese Tests vom eigenen Personal durchgeführt werden. Doch wie sieht es dann mit der Versicherung aus?

Der Rahmenvertrag der Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV) bei Fritz & Fritz bietet eine sichere Lösung: die Durchführung von Corona-Schnell-Tests durch entsprechend geschultes Personal bei Gästen des Versicherungsnehmers sind mitversichert. Externe Dienstleister, die in den Räumlichkeiten des Hotels oder der Gaststätte Coronatests durchführen, benötigen eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung. Unsere Empfehlung: Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter und lassen Sie sich die Einweisung unterschreiben.

Sollte etwas beim Testen der Mitarbeitern untereinander passieren, handelt es sich nicht um einen BHV-Schaden, sondern um einen Arbeitsunfall und ist nicht mitversichert.

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Mädchen Reise Versicherung

Reiseversicherung für Ihre Hotelgäste

Corona und Urlaubsplanung – wie geht das? Ihre Gäste möchten gerne Zimmer buchen, sind sich aber nicht sicher, ob sie die Reise zum geplanten Zeitraum dann wirklich antreten können. Mit einer Reiseversicherung lassen sich alle Risiken ausschließen. Sie bekommen Buchungen und Ihre Gäste Planungssicherheit!

Strandurlaub an der Ostsee oder Wandern in den Alpen? Mit der Reiseversicherung für Deutschland planen Ihre Gäste ohne Risiko. Kommt vor oder während der Reise etwas dazwischen, erstattet der Versicherer die Stornokosten für Unterkunft oder Mehrausgaben bei der An- und Abreise. Wellness, Surf-Kurs oder Yogastunden gebucht? Die Reiserücktrittsversicherung sichert auch zusätzliche Freizeitangebote ab.

  • Arrangement-Preis: Der Tarif berücksichtigt die Gesamtsumme der gebuchten Leistungen (inklusive der Anreise) für alle Mitreisenden
  • Erstattung bei Abbruch: 100 % des Reisepreises bei Abbruch in der ersten Reisehälfte, danach Erstattung aller nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen, außerdem Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Schutz bei Verspätungen und Unterbrechung: Der Gast bekommt zusätzlich entstandene Reisekosten für Hin- oder Rückreise zurück
  • Auslandskrankenschutz bei Kurzreisen ins benachbarte Ausland (im Tarif Deutschlandschutz)
  • Corona-Reiseschutz optional abschließbar

Geben Sie diesen Link an Ihre Kunden weiter oder integrieren Sie diesen in Ihren Buchungsprozess. Sie haben keinerlei Beratungs- oder Verwaltungsaufwand und der Gast bekommt bei einem Rücktritt oder einem Abbruch die Kosten von der Versicherung erstattet.

> Hier geht es zur Reiseversicherung für Ihre Kunden

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