Kategorie: Versicherungsverträge

Safe Bargeld Schutz Hotel

Corona-Baustelle: Schadenprävention

Wenn die Zwangsschließung einen Vorteil hat, dann den, liegengebliebene Aufgaben endlich erledigen zu können. Dazu gehören bestimmt auch Sicherungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Doch welche sind das?

Viele Vorschriften beziehen sich auf Themen wie Brandschutz und Einbruch und stehen in Ihren Versicherungspolicen. Weitere Infos, etwa zur Elektroprüfung oder zur Sicherung von Bargeld und Wertsachen (Stichwort Güteklasse Ihres Tresors) finden Sie auf unserer Website.

Corona-Baustelle: IT

Gerade zu Coronazeiten wandern immer mehr Aktivitäten ins Netz ab. Bestellungen laufen nur noch online und auch die Bezahlung erfolgt nicht mehr mit Schein und Münze. In dem Maße, wie die virtuelle Welt aber aufblüht, nehmen auch die Anzahl von Hackerangriffen, Viren und Phishing-Attacken zu. Egal ob Buchungssysteme oder Zahlungsverkehr – schützen Sie Ihre IT und denken Sie über eine passende Cyberversicherung nach. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Corona-Baustelle: Kunden

Reiserücktrittsversicherung inklusive Coronaschutz: Ihre Gäste sind unsicher, ob sie bei Ihnen übernachten können? Sie fürchten eine Coronainfektion und damit verbundene Stornierungskosten bei Nichtantritt der Reise?

Wir haben eine Lösung: Bieten Sie bei Ihrer Buchung eine Reiserücktrittsversicherung mit Coronaschutz an! Der Corona-Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne und bei Beförderungsverweigerung.

Integrieren Sie einfach folgenden Link in Ihren Buchungsprozess und bieten Sie Ihren Kunden die größtmögliche Sicherheit!

Mitarbeiter Gastro Mitarbeiterbindung

Corona-Baustelle: Mitarbeiter

Jedem Unternehmer ist klar: Nur motivierte Mitarbeiter sichern den Unternehmenserfolg. Deshalb bleibt auch während der Coronazeit die Bindung von guten Mitarbeitern ein wichtiger Impuls. Geeignete Maßnahmen dafür gibt es mit der Betriebsrente oder Sachlohnvergütungen viele, die motivieren, ohne das Gehaltsgefüge zu sprengen.

Aktuell besonders interessant: Die betriebliche Krankenversicherung (kurz bKv). Mitarbeiter wünschen sich von modernen Unternehmen heute nicht nur ein leistungsgerechtes Gehalt oder Mitspracherecht und flexible Arbeitszeiten. Fast 70 Prozent honorieren Vorsorge durch den Arbeitgeber mit Loyalität und höherer Produktivität.
Ein Tag Arbeitsausfall kostet im Gastgewerbe im Schnitt 248 Euro. Lassen sich diese Krankheitstage – etwa 17 pro Jahr und Mitarbeiter – reduzieren, so gewinnen beide Seiten. Der Mitarbeiter erfreut sich besserer Gesundheit, Sie als Unternehmer haben mehr Planungssicherheit. Auch auf lange Sicht zahlt sich eine bKv aus: Durch mehr Vorsorge werden chronische Erkrankungen früher erkannt, Langzeitausfälle können vermieden werden. Ohne eine Überlastung der gesunden Mitarbeiter fühlen sich alle wohler, Leistungsträger bleiben dem Unternehmen erhalten.

Wie sie Ihre „Arbeitgebermarke“ stärken und die Attraktivität für Bewerber erhöhen, erfahren Sie hier.

mehr …
Vertragsmanagement Hotelversicherung

Verträge: Was passiert mit der Versicherung bei einem Verkauf?

Bei Wohngebäudeversicherungen stolpert man häufig über folgenden Wortlaut: „Die Versicherung geht auf den neuen Eigentümer über.“ Warum ist das so und was bedeutet das für die Vertragsparteien?

Es liegt am § 95 VVG. Dieser regelt gleich im ersten Absatz: „Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.“ Kurz: Die Versicherung geht auf den neuen Eigentümer über.

Warum diese Regelung?

Der Gesetzgeber möchte den neuen Eigentümer schützen, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht, bis sich dieser selbst um Schutz gekümmert hat. An sich eine sehr gute Idee. Ein Erbe weiß womöglich für lange Zeit gar nicht, dass ihm jetzt ein Haus gehört – um beim Beispiel Wohngebäude zu bleiben. Es gibt also Versicherungen, die aus gutem Grund „an der Sache hängen“, die versichert ist.

Das betrifft nicht nur die Sachversicherung, sondern kann auch Haftpflichtsparten betreffen, wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Während bei Sachversicherungen der Übergang recht klar geregelt ist, handhaben die Versicherer dies bei den Haftpflichtsparten doch recht unterschiedlich. Der Gedanke bleibt gleich: Wendet ein Versicherer den oben genannten Paragrafen an, handelt er grundsätzlich richtig. Auch gewerbliche Verträge können betroffen sein, wenn eine Firma verkauft wird. Mit § 97 VVG gibt es außerdem eine rechtliche Verpflichtung, dass der Versicherer über die Veräußerung informiert werden muss.

Automatisch gebunden?

Der neue Versicherungsnehmer muss die Versicherung, über deren Inhalte er womöglich gar nichts weiß, natürlich nicht behalten. § 96 VVG gibt ihm die Möglichkeit, mit sofortiger Wirkung oder wahlweise zum Ende der begonnenen Versicherungsperiode zu kündigen. Für die Entscheidung wird ihm eine Frist von vier Wochen eingeräumt, beginnend mit dem Erwerb der Sache bzw. beginnend mit Kenntniserlangung über das Bestehen der Police.

 

Quelle: VEMA

mehr …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links