Aktuelle Themen

Elementarschutz: Nicht alles ist Überschwemmung

Deutschland im Januar 2024: In vielen Bundesländern stehen riesige Flächen unter Wasser, die Deiche sind aufgeweicht, unzählige Keller laufen voll. Bei vielen bleibt die bange Frage: Reicht mein Versicherungsschutz?

Klima-Experten warnen schon länger, dass sowohl die Häufigkeit, als auch die Stärke von Naturkatastrophen deutlich steigen wird. Allein 2023 entstanden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (kurz GDV) Schäden in Höhe von 4,9 Mrd. Euro. Nicht eingeschlossen in diese Bilanz sind Schäden, die nicht versichert waren und die von den Betroffenen oder der Allgemeinheit übernommen werden müssen.

Lücken in der Elementarversicherung

Hausbesitzer in den im Januar betroffenen Hochwassergebieten bekommen ihre Schäden ersetzt, wenn sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Neben Hochwasser gehören Schäden durch Starkregen, Rückstau, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch zu den versicherten Gefahren. Auch Erdbeben und Erdsenkungen werden ersetzt. Sowohl Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden werden übernommen, als auch im schlimmsten Fall der Abriss und Neubau eines gleichwertigen Gebäudes. In der Zeit der Sanierung werden zudem die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Umsatzausfälle bezahlt, wenn das Gebäude nicht genutzt werden kann.
Doch eine Elementarversicherung schützt nicht immer! Die große Frage ist, ob die Umgebung des Gebäudes überhaupt überflutet war. Steigt nur der Grundwasserspiegel so stark, dass Wasser in den Keller eindringt und das Mauerwerk beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken somit schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen deshalb Grundwasserschäden dieser Art aus.

Überprüfung der Police

Um Lücken zu vermeiden, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge genau gelesen und mit der Versicherungsgesellschaft klären, was zusätzlich eingeschlossen werden kann. Einige Policen bieten bereits Schutz, wenn nur eine sogenannte Teilüberschwemmung vorliegt. Standardmäßig muss immer das gesamte Grundstück überschwemmt sein.

Und achten Sie auf die Wartezeiten in den Verträgen – gerade im Hinblick auf die schadenträchtigen Sommermonate. Wenn das Wasser bereits im Keller steht, ist es dafür viel zu spät! Denn nach Abschluss der Versicherung dauert es erstmal einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Der Grund ist einfach: Durch die Wartezeit wird verhindert, dass eine Versicherung nicht erst abgeschlossen wird, wenn der Schaden schon passiert ist. Und noch ein Tipp für Hotelbetriebe: Spezielle Versicherungskonzepte wie die All-Risk-Versicherung bieten einen Rundumschutz bei Naturereignissen an – egal ob mit oder ohne Hochwasser im eigenen Grundstück!

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

TopHotel: Fritz & Fritz gewinnt wieder den Star Award!

Fritz & Fritz hat zum wiederholten Mal den Star Award des renommierten Fachmagazins TopHotel gewonnen. Mit der Hotelversicherung All-Risk waren wir in der Kategorie “Problemlösung“ erfolgreich.

Welchen Marken vertrauen die Entscheiderinnen und Entscheider aus dem Gastgewerbe? Eine Antwort liefert der „TopHotel Star Award“, der die Leistungen der Hospitality-Zuliefer­industrie ins Rampenlicht stellt. Der von TopHotel in Kooperation mit Hotel+Technik vergebene Preis zeichnet in einer Leserwahl innovative Produkte und Leistungen renommierter Hersteller aus. In den Kategorien “Reinigung”, “Problemlösung” und “Effizienz” wurden von den Leserinnen und Leser die Star Awards 2024 vergeben.

Die Hotelversicherung All-Risk von Fritz & Fritz ist in der Kategorie “Problemlösung” einer der drei ausgezeichneten Produkte. Die Allgefahrenversicherung  ist ein leicht verständliches, branchenspezifisches Versicherungskonzept, welches die Risiken der Hotellerie und Gastronomie perfekt absichert und beherrschbar macht. Mehr als 900 Betriebe in Deutschland vertrauen der All-Risk von Fritz & Fritz.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Hochwasser Versicherung Hotel

Zum Hochwasser kommt der Starkregen

Extremwettersituationen und langanhaltende Regenfälle sorgen immer wieder dafür, dass Flüsse und Bäche über die Ufer treten und zu schweren Überschwemmungen führen.
Um Risiken besser einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer mit „ZÜRS Geo“ ein Zonierungssystem für Überschwemmung und Rückstau entwickelt.

 

Das System hilft bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Mehr als 22 Millionen Adressen wurden eingespeist und in vier Gefährdungsklassen eingeteilt.

 

Starkregengefährdung besser einschätzen

Risiken gehen aber nicht nur von stehenden und fließenden Gewässern aus. Schäden durch Starkregen haben so stark zugenommen, dass auch drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRSGeo integriert wurden. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet: Je tiefer ein Gebäude liegt, umso mehr Wasser kann eindringen und den Schaden vergrößern. In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen. In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Bachs liegen. In der höchsten Klasse werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.

 

Deutschlandweit liegen knapp 12 Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1. Bei Fritz & Fritz können Sie eine individuelle Risikokalkulation in Auftrag geben, wenn Sie Ihren Betrieb vor Elementarschäden schützen wollen.

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …
Wetter Versicherung

Sturmschäden: Wer zahlt was?

Das letzte Hochwasser ist kaum abgeflossen, da startet schon die Zeit der Frühjahrsstürme: 2022 sorgten drei Sturmtiefs in Deutschland für enorme Schäden. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern fegten die Orkantiefs “Ylenia”, “Zeynep” und “Antonia” über das Land und zerstörten Häuser, Inventar und Autos. Wie gehen Betroffene vor, um den Schaden vom Versicherer ersetzt zu bekommen?

Unwetterschäden am Haus

Wenn Ihr Haus oder ein Nebengebäude durch schweren Sturm (ab Windstärke 8, ab 62 km/h) in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt die Gebäudeversicherung für die Schäden auf. Versichert sind direkte Schäden, wie abgedeckte Dächer oder zerbrochene Fensterscheiben. Aber auch indirekte Schäden sind abgedeckt, wenn etwa ein umgestürzter Baum die Fassade oder das Dach beschädigt. Wenn ein Blitzschlag das Haus beschädigt oder faustgroßer Hagel Fenster zertrümmert, kann das ebenfalls ein Fall für die Gebäudeversicherung sein. Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss können bei entsprechender Klausel im Vertrag mitversichert sein.
Sonderfall: Eine Haftung für Sie als Gebäudeeigentümer besteht nicht, wenn bei einem Sturm Teile Ihres intakten Daches auf das Auto eines Gastes fallen! Der Geschädigte erleidet ohne Ihr Verschulden einen Schaden und muss diesen bei seiner eigenen Versicherung einreichen (siehe auch „Unwetterschäden am Auto“ weiter unten). Ähnlich sieht es auch bei umgestürzten Bäumen aus. Wenn der Baum Ihres Nachbarn zu Ihnen aufs Grundstück fällt, ist nicht die Haftpflichtversicherung des Nachbarn zuständig, sondern Ihre eigene Gebäudeversicherung. Der Eigentümer des Baumes haftet nicht, da ihn aufgrund der hohen Windstärke kein Verschulden trifft. Wichtig: Aufräumkosten für Bäume und Grundstückbestandteile – etwa der Zaun – müssen im eigenen Vertrag ausreichend versichert sein.

 

Unwetterschäden beim Hausrat

Für alle Einrichtungsgegenstände, die innerhalb des Hauses durch den Sturm beschädigt wurden, ist die Hausratversicherung zuständig. Voraussetzung ist, dass der Schaden unmittelbar während des Sturms eintritt. Hat der Sturm eine Öffnung im Dach geschaffen, durch die es Tage später erst hereinregnet, so zählt das nicht mehr als Folgeschaden des Sturms.

Interessant: Normalerweise gilt die Sturmdeckung für Hausratgegenstände nur, wenn sich diese innerhalb der Wohnung befinden. Neuere Deckungskonzepte erweitern den Versicherungsort jedoch auch auf direkt ans Gebäude angrenzende Terrassen, Balkone oder Loggien. Wird also bei Sturm der auf der Terrasse stehende Grill oder das dort platzierte Trampolin der Kinder beschädigt, kann ebenfalls Versicherungsschutz bestehen.

 

Unwetterschäden am Auto

In der Kfz-Versicherung gilt: Die Teilkaskoversicherung übernimmt die schweren Sturmschäden und Schäden, die durch Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet – und das sogar ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden. Dieser kann dann entscheiden, ob er eine Besichtigung zur Feststellung der Schadenhöhe durchführen lässt.

Quelle: GDV

Produktlösung: All-Risk Hotel

Hier finden Sie die Fritz & Fritz All-Risk
mehr …

Wertzuschlagsklausel

Die Wertzuschlagsklausel ist üblich bei Versicherungen für Gebäude und Betriebseinrichtung. Wie sie wirkt und welchen Nutzen sie Ihnen bringen kann, erklären wir hier.

Im Februar 2021 meldete das Versicherungsjournal: “Corona hat kaum Auswirkungen auf die Kosten für Häuser und Eigentumswohnungen. Im Gegenteil: Die Nachfrage steigt und damit auch der Preis für Betongold.” So haben sich Immobilien 2020 gegenüber dem Vorjahr teils deutlich verteuert, Ein- und Zweifamilienhäuser beispielsweise um satte acht Prozent!

Kein Wunder also, dass es die Wertzuschlagsklausel gibt: Schließen Sie eine Versicherung für Gebäude oder Betriebseinrichtung ab, wird für die versicherten Sachen der jeweilige Neuwert angesetzt. Diese Werte ändern sich jedoch im Laufe der Zeit. Bliebe die Versicherungssumme jedoch gleich, käme es zu einer Unterversicherung. Im Schadenfall bekommen Sie so im Zweifel nicht alles ersetzt. Um dies zu vermeiden, müssten Sie die Kostenentwicklung Ihrer versicherten Sachen ständig im Blick haben und Ihre Versicherungssumme regelmäßig an die aktuelle Situation anpassen.

Jährliche automatische Anpassung

Mit Wertzuwachsklauseln erfolgt eine jährliche automatische Anpassung der Versicherungssumme. Der Wertzuwachs wird über die vom statistischen Bundesamt ermittelten durchschnittlichen Indizes festgelegt.

Damit ergibt sich die Versicherungssumme aus der Grundsumme der versicherten Sachen und dem jeweiligen Wertzuschlag. Als Versicherungssumme wird eine Grundsumme deklariert, die dem Versicherungswert bei Preisen eines zurückliegenden Basisjahrs entsprechen soll (z.B. 1970 oder 1980) und ein Wertzuschlag, der die Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahrs berücksichtigen soll. Der Wertzuschlag wird jährlich fortgeschrieben.

Der Vorteil: Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zur “Grundsumme zuzüglich doppeltem Wertzuschlag” – vorausgesetzt, die Grundsumme als auch der Wertzuschlag wurden richtig bemessen. Sie haben somit eine zusätzliche kostenfreie Vorsorge von einem Wertzuschlag im Schadenfall.

Müssen Sie einer Wertzuschlagsklausel zustimmen?

Bekommen Sie eine Information über die Wertanpassung, können Sie innerhalb von 10 Tagen nach der Vertragsänderung schriftlich widersprechen. Mit dem Wiederspruch sind Sie der Meinung, dass die jährliche Preisentwicklung nicht auf Ihre Sachwerte Einfluss nimmt. Die Versicherungssumme bleibt unverändert und wird nicht angepasst. Das Risiko einer Kostensteigerung tragen Sie. Sollten Sie Bewertungen Ihrer Gebäude und Betriebseinrichtung vorgenommen haben, um einen „generellen Unterversicherungsverzicht“ zu erreichen, entfällt dieser wieder.

weniger …

Kontakt


0931 - 46 86 5-0
0931 468650
Nachricht senden

Rosenstraße 7
97276 Margetshöchheim


Service Links